Gebührenfrei für einen Notarkollegen

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L-ster05
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#1

26.08.2013, 15:44

Hallo,

welcher § kommt für die Gebührenfreiheit in Frage, wenn wir für einen Notarkollegen eine Grundschuldbestellung beurkunden.

Vielen Dank für eine Stellungnahme.
Revisor
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#2

26.08.2013, 15:56

§ 17 BNotO
sowie ggfls. Richtlinien der Notarkammern, z.B.
http://www.westfaelische-notarkammer.de ... 4_2008.pdf
L-ster05
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#3

26.08.2013, 16:28

Ich habe mich über die schnelle Antwort sehr gefreut.

Vielen Dank !!

L-ster05
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