Pfändung des Notaranderkonto

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Engelsstaub
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#1

21.08.2013, 11:26

Hallo Ihr Lieben!

Meine Chefin hat eine Frage bezüglich der Gebühren an mich gestellt, die ich ihr leider nicht beantworten konnte, da ich so ein Fall noch nie hatte. Darum hat sie mich gebeten, diese hier im Forum bei den vielen lieben und schlauen Leuten zu stellen.

Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet der über Notaranderkonto abgewickelt wird. Nun ist schon eine Pfändung für das Notaranderkonto bei uns eingegangen und wir befürchten, dass noch mehrere eingehen.

Die Frage meiner Chefin lautet nun, ob wir dafür neben der Hebegebühr noch eine Gebühr zusätzlich dafür bekommen oder nicht? Mir selbst ist keine solche Gebühr bekannt.

Vielen Dank schon mal im voraus!!!!
LG Engelsstaub
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#2

22.08.2013, 20:31

Höhere Kosten können nur dann entstehen, wenn es wegen verschiedener Pfändungen zu mehreren Auszahlungen kommt. Die Verwahrgebühr richtet sich ja nach den Auszahlungen, 25300.

Ansonsten gibt es keine gesonderten Gebühren.
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#3

23.08.2013, 07:48

:zustimm
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