Geschäftsführerwechsel Anmeldung und Beschluss

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Küken79
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#1

22.08.2013, 11:54

Habe gerade folgendes abzurechnen:

den Entwurf eines Gesellschafterbeschlusses zur Abberufung und Neubestellung eines Geschäftsführers

24100 Fertigung eines Entwurfs §§ 119, 97, 92 Abs. 2, 108, 105 GW: 30.000,00 € 250,00 €
32005 Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
Zwischensumme netto 270,00 €
32014 Umsatzsteuer 19 % 51,30 €
zu zahlender Betrag 321,30 €

und die dazugehörige Anmeldung zum HR, welche hier entworfen wurde nebst U.-Begl.


24102 Fertigung eines Entwurfs §§ 119, 92 Abs. 2, 105, 106 GW: 60.000,00 € 96,00 €
22114 Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten §§ 105, 106 GW: 60.000,00 € 57,60 €
32002 Dokumentenpauschale (Datei) 3,00 €
32003 Dokumentenpauschale > DIN A3 (s/w) 9,00 €
32005 Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
Zwischensumme netto 185,60 €
32014 Umsatzsteuer 19 % 35,26 €
Gesamtbetrag 220,86 €

Ist hier, wie auch zu KostO-Zeiten der Wert mal 2 genommen werden? (also wie oben angegeben gleich 60.000,00 €)

Und liege ich auch ansonsten richtig mit meinen Berechnungen?
Martin Filzek
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#2

22.08.2013, 14:43

Scheint mir alles goldrichtig zu sein. Streit besteht hier im Forum z. B. über die Frage, ob zusätzlich zur KV-Nr. des Entwurfs nicht auch noch die KV-Nr. zitiert werden muss, aus de sich der konkrete Gebührensatz von hier 2,0 bzw. im zweiten Fall 0,5 ergibt.
Jedenfalls scheint es mir sicherer zu sein, im ersten Fall neben derEntwurfs-KV noch die 21100 zu zitieren und im zweiten Fall die 21201 (Nr. 5 ist dann wirklich entbehrlich); so hat man auch selbst eine Kontrolle, ob man den richtigen GEbührensatz genommen hat und der Kostenschuldner kann es leichter nachvollziehen.

Bei der zweiten Urkunde vermute ich ein Versehen, wenn 32003 berechnet wird: größer als DIN A 3 heißt nicht DIN A 4, denn DIN A 4 ist kleiner als DIN A 3, und ich kann mir nicht vorstellen, welche riesenformatigen Blätter hier bei der HR.-Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels vorgelegen haben sollen.

Es müssten evtl. Kopierkosten nach 32001 oder 32000 entstanden sein, hierzu müsste man genauer wissen, ob und wann ABschriften / Kopien beantragt wurden, das Thema ist unverhältnismäßig kompliziert und ich bitte insoweit um weitere Informationen zum Sachverhalt und genaue Lektüre von 32000 und 32001 und ergänzende Stellungnahmen dann zu diesem "furchtbaren Kleinkram" auch von anderen Teilnehmern.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Küken79
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#3

22.08.2013, 15:19

Herzlichen Dank für die - wie immer - schnelle Beantwortung meiner Frage.

Bei der 32003 handelt es sich in der Tat um ein Versehen :oops:

Betr. die Verweise auf die weiteren Nummern wäre auch ich für Kommentare und Ansichten der anderen Teilnehmer dankbar. (Ich persönlich würde gern auf diese Verweise verzichten, da sie in unserer Software nicht gegeben sind und daher jedes Mal manuell eingegeben werden müssten. :pfeif )
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#4

22.08.2013, 15:29

Zur Frage des richtigen Zitierens sollte hier keine neue Diskussion eröffnet werden, vgl.
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=7&t=66519
Letztlich wird das nur irgendwann einmal in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden.
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