Da ich mich hier irgendwie im Kreis drehe, wende ich mich mal an euch.
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Mache grad eine HR-Anmeldung fertig. Wir haben hierbei zunächst den Gesellschafterbeschluss für die Satzungsänderung beurkundet und halt die Anmeldung.
Inhaltlich wurde der Name, der Gegenstand und der Sitz der GmbH geändert und einer der Geschäftsführer abberufen. Der Geschäftsanteil war schon letztes Jahr auf den anderen verbleibenden Gesellschafter übertragen worden und die Gesellschafterliste bei HR eingereicht worden. Damit wären die vier Punkte dann doch alle ohne bestimmten Geldwert, oder? Was bedeuten würde, dass ich jeweils nur einmal 30.000,00 € als Geschäftswert nehme und dann den Beschluss nach 21100 (2,0) und die Anmeldung nach 21201 Nr. 5 (0,5) abrechne. Für die Satzungsbescheinigung werden keine Gebühren in Ansatz gebracht, wenn ich das dem DAI-Seminar-Skript richtig entnehme...
So, jetzt kommt der Knoten im Kopf
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Gemäß § 110 ist der Beschluss immer ein verschiedener Gegenstand. Jetzt weiß ich nur nicht, ob ich das ganze nun in eine oder ohnehin in zwei Kostenrechnungen mache. Ich habe ja auch zwei UR-Nr. vergeben und ich mache ja einmal einen Beglaubigungs- und einmal die Ausfertigungsvermerke. Da kann ich dann doch nicht die gleiche Rechnung drauf machen, oder? Und wenn ich zwei Rechnungen machen muss, bekomme ich dann zwei Mal die Gebühr 22114 für die XML-Strukturdaten
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Wahrscheinlich mache ich da einen ganz profanen Denkfehler, aber da ich schon in KostO-Zeiten nie viel mit Gesellschafts-Sachen zu tun hatte, ohnehin noch Berufsneuling bin und meine Kollegin noch zwei Wochen im Urlaub ist, fühl ich mich grad etwas verloren.
Bin für jede Hilfe dankbar!