eidesstattliche Versicherung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Lena1992
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#1

19.08.2013, 14:52

Hallo,

ich hab folgendes Problem. Ich soll die eine eidesstattlichen Versicherung (Entw. + U.-Begl.) abrechnen und bin mir nicht sicher, ob es wirklich die Nr. 23300 sein soll. Denn hier ist ja die Rede von einer Niederschrift (Gebühren-ABC/Gebührentabelle für Notare)...

Anderseits steht im Gesetz, dass die Gebühr nur entsteht, wenn das in diesem Abschnitt genannte Verfahren oder Geschäft nicht Teil eines anderen Verfahrens oder Geschäfts ist.

Hier ist es so, dass die eidesstattliche Versicherung für die grundbuchliche Abwicklung einer Abschichtungsvereinbarung notwendig ist.

Danke für eure Hilfe :)
Katzenfisch
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#2

19.08.2013, 15:34

Sorry, ich muss mal ganz dumm fragen. Im Grundbuch ist eine Erbengemeinschaft eingetragen und ein Erbe will im Wege der Abschichtung aus der Erbengemeinschaft - gegenständlich beschränkt auf den Grundbesitz - ausscheiden?

Was soll denn da durch e.V. versichert werden?
Lena1992
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#3

19.08.2013, 15:43

Das Grundbuchamt verlangt die als Nachweis, dass niemand den Pflichtteil nach dem Erstversterbenden verlangt hat und somit ausgeschlossen wäre.
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