Handelregisteranmeldung nach dem neuen Notarkostengesetz

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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#11

16.08.2013, 13:14

@ #10
Nr. 21201 ist nur richtig, wenn die Anmeldung beurkundet wurde, was in den seltensten Fällen der Fall sein dürfte. Andernfalls werden die Nrn. 24102 iVm 21201 anzugeben sein.
Martin Filzek
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#12

16.08.2013, 14:49

Ja, das hatte ich ganz übersehen. Auch insoweit hat sich nicht viel geändert gegenüber KostO, statt "145 Abs. 1 S. 1 KostO i.V.m. .... z. B. § 38 Abs. 2 Nr. 7 KostO" für Entwurf einer HR.-Anmeldung nun also statt § 145 I 1 KostO KV 24102 i.V.m. ...
- aber allein die neuen Bezeichnungen zu finden und dann noch aufzupassen, wo sich doch etwas geändert hat, ist natürlich etwas sehr Zeitintensives für alle vom GNotKG Betroffenen.
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