Übergangsregelungen

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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steffi3112
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#1

14.08.2013, 13:11

Hallo ihr Lieben.......

Folgender Sachverhalt

1. Wir haben mit Finanzierungsvollmacht im Juli eine Grundschuld durch den Käufer bestellt, die mittlerweile im Grundbuch eingetragen steht. Im Auftragschreiben der Sparkasse stand, dass ein Recht Abt. II vorgehen darf.

2. Nach Kaufpreisfälligkeit (im August 2013) stellt die Sparkasse fest, dass sie jetzt doch gerne den Vorrang vor dem Recht Abt. II haben möchte.

3. Meine Frage...... der erforderliche Vorrangseinräumungsantrag wird nun nach welchem Recht abgerechnet? KostO oder GNotKG?

Kann mir hierzu jemand weiter helfen?

Vielen Dank im Voraus.
Bielefelder
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#2

14.08.2013, 21:04

GNotKG!

Der Antrag dafür kam ja nach dem 1.8.

Es ist auch kein Vollzug, sondern ein selbständiger Änderungsvorgang.
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stefan2209
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#3

15.08.2013, 10:42

das sehe ich genauso !
:-) alles im (Siegel-)Lack
steffi3112
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#4

16.08.2013, 11:00

Wir sehen das eigt. genauso.
Vielen lieben Dank.
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