finanzierungsgrundschuld

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Helga60
Forenfachkraft
Beiträge: 228
Registriert: 28.10.2007, 15:13
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#1

15.08.2013, 21:04

auftrag für die Erstellung des Kaufvertrages im Juli gestellt.
Burkundung jetzt im August mit gleichzeitiger Grundschuldbestellung.
Den Kaufvertrag rechne ich ja nach Kosto. ab aber bei der Grundschuld
bin ich mir nicht sicher. Muss ich diese jetzt in Bezug auf den Kaufver-
trag sehen und auch nach kosto. abrechnen?

Lg Helga
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#2

16.08.2013, 08:38

War der Auftrag zur Beurkundung der Grundschuld (konkret) schon im Juli erteilt, lag z.B. schon das Grundschuldbestellungsformular vor? Dann wäre altes Recht anzuwenden. Auf den Auftrag zur Beurkundung des Kaufvertrages kommt es mE nicht an, es handelt sich nicht um einen Fall von § 136 Abs. 3 GNotKG.
Antworten