Hallo zusammen,
wir haben heute unser Update für RA-Micro erhalten. Ich habe mir das Kostenprogramm angesehen und wollte zum Test einmal eine Kostenrechnung für eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung eingeben.
Wenn ich die Gebühr für die Vollmacht nach Nr. 21200 KV eingegeben habe (Beispiel 25.000,00 €) und dann die Gebühr Nr. 21200 KV für die Betreuungs- und Patientenverfügung (5.000,00 €) eingebe, erscheint der Hinweis "Bitte prüfen Sie, ob die Geschäftswerte gemäß § 35 (1) zu addieren sind".
Muss ich die Werte von vornherein schon zusammenrechnen und nur eine Zeile mit der Nr. 21200 KV eingeben? Oder gibt es die Möglichkeit der getrennten Eingabe und das Programm rechnet die Werte automatisch zusammen? Gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 3 muss man die zusammengerechneten Werte in der Kostenrechnung ja getrennt aufführen.
Das kann ich ja dann auch später im Textprogramm machen, wäre nur gut zu wissen, wie die Eingabe im Kostenrechnungsprogramm funktioniert. Hat da schon jemand Erfahrung?
Viele Grüße
Ela
Eingabe einer KR in RA-Micro-Kostenberechnung
ganz am anfang, dort wo man die aktennummer eingibt, kann man "gleicher" und "verschiedener" anklicken, aber eine nachfrage erscheint bei mir nach der eingabe der gebühren nicht und es passiert auch keine zusammenrechnung, wenn ich noch weiter gehe auf die vorschau der rechnung.
ra-micro scheint aber noch mehr probleme bei den kostennoten zu haben. man kann nämlich auch keine rechnung "hinzufügen", wie man es sonst immer bei den kosto-rechnungen konnte, wenn man mehrere urkunden gleichzeitig in eine rechnung aufnehmen wollte/musste. das problem habe ich schon mit der hotline besprochen, aber bescheid wusste die dame auch nicht. sie wollte sich das nachfragen!?
ra-micro scheint aber noch mehr probleme bei den kostennoten zu haben. man kann nämlich auch keine rechnung "hinzufügen", wie man es sonst immer bei den kosto-rechnungen konnte, wenn man mehrere urkunden gleichzeitig in eine rechnung aufnehmen wollte/musste. das problem habe ich schon mit der hotline besprochen, aber bescheid wusste die dame auch nicht. sie wollte sich das nachfragen!?
[b]Lg, Julie[/b]
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Hallo zusammen,
ich versuche jetzt einmal mein Glück - ich habe nämlich noch nie etwas in diesem Forum geschrieben
Wollte einmal fragen, ob ich das denn nun richtig verstanden habe mit der Vorsorgevollmacht einschließlich Patientenverfügung...
Ich rechne jetzt also 2 x die Gebühr nach Nr. 21200 KV 1 x nach Wert 25.000,00 € und 1 x nach Wert 5.000,00 € ab und "bringe das Programm dann dazu", dass dieses die Werte zusammen rechnet und am Ende nur noch 1 Gebühr nach dem Wert 30.000,00 € dort steht?
Hätte jemand vllcht eine Beispiels-Kostenrechnung ? Ich steh hier echt auf`m Schlauch!
Lg Simone
ich versuche jetzt einmal mein Glück - ich habe nämlich noch nie etwas in diesem Forum geschrieben
Wollte einmal fragen, ob ich das denn nun richtig verstanden habe mit der Vorsorgevollmacht einschließlich Patientenverfügung...
Ich rechne jetzt also 2 x die Gebühr nach Nr. 21200 KV 1 x nach Wert 25.000,00 € und 1 x nach Wert 5.000,00 € ab und "bringe das Programm dann dazu", dass dieses die Werte zusammen rechnet und am Ende nur noch 1 Gebühr nach dem Wert 30.000,00 € dort steht?
Hätte jemand vllcht eine Beispiels-Kostenrechnung ? Ich steh hier echt auf`m Schlauch!
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Hallo Schiwa
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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