Musterprotokolländerung plus Geschäftsführerwechsel

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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andydomingo
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#1

10.08.2013, 22:24

Ich habe in einer Urkunde:

-Gesellschaftsvertrag GmbH Musterprotokoll geändert;
-Geschäftsführer abberufen und neu bestellt;
- die entsprechenden Vorgänge zum Handelsregister angemeldet.

Mein Vorschlag für die Kostenberechnung:

Nr. 21100 (Beurkundungsverfahren) Wert: §§ 35 Abs. 1, 108 Abs. 1 S. 1, 105 Abs. 4 Nr. 1 GNotKG. Wertermittlung bei Stammkapital 300 Euro: 3 Euro für GV-Änderung (egal wie viele, § 109 Abs. 4 lit. c), je 3 Euro für GF-Beschluss, also Beschlüsse 3 Euro sowie dasselbe noch einmal für Registeranmeldung, also 18 Euro (Registeranmeldung nach § 111 Nr. 3 gegenstandsverschieden). Wegen § 105 Abs. 6 GNOtKG iVM § 108 gilt der Mindestgeschäftswert nicht.

Daher Mindestgebühr 120 Euro.

Nr. 22114 (XML-Dateien) Wert gemäß § 112 GNotKG aus 18 Euro, also gemäß § 34 Abs. 5 GNotKG 15 Euro.

Daneben noch 32001, 32002 (1*1,50) und 32005.

Ist das so richtig? Falls ja, welche Normen würdet Ihr zitieren? Ich denke, die §§ 109, 111 braucht man nicht, die übrigen dann aber schon.

Danke für Rückmeldungen und viele Grüße
Andydomingo
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#2

13.08.2013, 21:51

Wenn wir davon ausgehen, dass die Änderungen innerhalb des Musterprotokolls bleiben, hätten wir:

- 3 EUR, 108, 105 - Änderung Musterprotokoll
- 3 EUR, 108, 105 - Geschäftsführerwechsel
- 3 EUR, 105 - Anmeldung Änderung Musterprotokoll
- 3 EUR, 105 - Abberufung GF
- 3 EUR, 105 - Anmeldung GF

21100 - macht 120 EUR (getrennte Berechnung nach 94 I, Hs. 2 natürlich nicht günstiger)
zitieren: 108, 105.

22114 - 15 EUR
zitieren: 112.

Ich würde es nicht alles in einer Urkunde machen, sondern wenigsten die HRA gesondert.
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