Verzinsung

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Anna2025
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#1

25.11.2025, 15:12

Hallo Ihr Lieben,

ich mache gerade eine Forderungsanmeldung für unsere offene Anwaltsrechnung. Berechne ich hier 5% Zinsen mit? Danke für die Antwort, leider noch nie vorher gemacht :thx
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Anahid
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#2

25.11.2025, 15:28

Sind das vorgerichtliche Kosten? Hat der Mandant die gezahlt?
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Anna2025
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#3

25.11.2025, 15:48

Nein, unsere noch nicht bezahlte Kostenrechnung
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Anahid
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#4

25.11.2025, 16:08

Dann kannst du auch keine Zinsen verlangen. Zinsen auf die Rechtsanwaltskosten kannst Du nur geltend machen, wenn diese bereits gezahlt sind. Ich weiß, dass dies gerne anders gehandhabt wird und in Mahnverfahren kommt man auch oft damit durch; ich wage aber zu bezweifeln, dass der Insolvenzverwalter die Zinsen einfach durchwinkt.
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TipsyJersey
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#5

26.11.2025, 09:24

Ich verstehe das so, dass die offene Kostenrechnung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mandanten angemeldet werden soll. Da wäre die Frage, ob der Mandant schon im Verzug ist. Wenn ja, können Zinsen bis Eröffnung angemeldet werden.
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#6

26.11.2025, 09:28

TipsyJersey hat geschrieben:
26.11.2025, 09:24
Ich verstehe das so, dass die offene Kostenrechnung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mandanten angemeldet werden soll. Da wäre die Frage, ob der Mandant schon im Verzug ist. Wenn ja, können Zinsen bis Eröffnung angemeldet werden.
Danke....ich hab das mal wieder komplett falsch gelesen. Es geht um eigene Kosten, die für die Kanzlei selbst angemeldet werden sollen. Und ja, da stimme ich zu: Ist der Mandant wirksam im Verzug, können ab Verzugseintritt Zinsen bis zur Eröffnung angemeldet werden.
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Anna2025
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#7

01.12.2025, 13:48

DANKE
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