Hallo zusammen,
ich habe einen Fall, wo wir nachdem die Insolvenzverwalterin die Forderung bestritten hat und wir nun das unterbrochene Verfahren wieder aufgerufen haben. In dem Schriftsatz wurde auf den bisherigen Vortrag verwiesen. Das Gericht meint nun, wir sollen das weiter Begründen, weil der Insolvenzverwalter den Stand des Rechtsstreits nicht kennt. In allen Musteranträgen steht aber nichts davon, dass man sowas wie einen Aktenauszug vorlegen muss. Habt Ihr eine Ahnung, ob wir alles vorlegen müssen bzw. quasi die Klagebegründung nochmals in einem aktuellen Schriftsatz wiederholen müssen?
Vielen Dank im Voraus!
Wiederaufnahme und Klageänderung
- paralegal6
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Ist es ein Passivprozess nach 179 InsO? Der Verwalter kann doch Akteneinsicht beantragen. Wüsste jetzt nicht, warum man alles erneut schreiben sollte
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Hallo Paralegal6.
Genau! Wir vertreten die Klägerin und über das Vermögen der Beklagten wurde die Inso eröffnet. Die Forderung wird von der Verwalterin bestritten und wir haben die Fortsetzung des Prozesses beantragt sowie eine Klageänderung auf die Verwalterin vorgenommen. Jetzt haben wir den Hinweis bekommen und ich habe mich gefragt, ob ich wirklich der Verwalterin sämtliche Schriftsetze, also auch die der ursprünglichen Beklagten, über das beA schicken soll. Gibt es da nicht irgendeine Regelung die besagt, dass sich die Verwalterin selbst die Kenntnis verschaffen muss. Immerhin war die Beklagte vorher Anwaltlich vertreten und der Anwalt hat ja alle Schreiben.
Genau! Wir vertreten die Klägerin und über das Vermögen der Beklagten wurde die Inso eröffnet. Die Forderung wird von der Verwalterin bestritten und wir haben die Fortsetzung des Prozesses beantragt sowie eine Klageänderung auf die Verwalterin vorgenommen. Jetzt haben wir den Hinweis bekommen und ich habe mich gefragt, ob ich wirklich der Verwalterin sämtliche Schriftsetze, also auch die der ursprünglichen Beklagten, über das beA schicken soll. Gibt es da nicht irgendeine Regelung die besagt, dass sich die Verwalterin selbst die Kenntnis verschaffen muss. Immerhin war die Beklagte vorher Anwaltlich vertreten und der Anwalt hat ja alle Schreiben.
- paralegal6
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Ihr müsst euren Antrag auf Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle umstellen, vielleicht meint das Gericht das? Die Verwalterin selber ist ja auch nicht Partei sondern in ihrer Eigenschaft als InsV. Das Mandat des alten RA ist mit Eröffnung ja erloschen, wenn dort noch Forderungen auf sind muss er auch nichts raus geben. Verwalterin könnte Akteneinsicht nehmen aber geht vermutlich schneller wenn ihr das einmal schickt. BeA kostet ja nix
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Den Antrag haben wir schon umgestellt. Dem Gericht geht es wohl tatsächlich um einen Aktenauszug.
Meine Chefin meinte auch, dass ich es einfach per beA schicken soll. Bin jetzt gespannt, ob das Arbeitsgericht zufrieden sein wird.
für Deine Hilfe!!!
Meine Chefin meinte auch, dass ich es einfach per beA schicken soll. Bin jetzt gespannt, ob das Arbeitsgericht zufrieden sein wird.
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- paralegal6
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wenn es um die letzten 3 Monate vor Eröffnung geht wollen die meistens nur wissen was an Insolvenzgeld vom Amt gezahlt wurde
- Anahid
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Ich würde das auch so interpretieren, dass die relevanten Schriftsätze (also nicht irgendwelche Fristverlängerungs- und/oder Vertagungsanträge o.ä.) überreicht werden sollen (wie bei einer Streitverkündung).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.