Formulierung im Bericht des Inso-Verwalters
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Ich habe in einem Verwalterbericht eine Formulierung, die ich so noch nie gelesen habe und die ich nicht eindeutig einordnen kann:
"Die Unterlassung des Insolvenzschuldners ist wegen der fehlenden Restschuldbefreiungsmöglichkeit sanktionslos."
Bedeutet das, dass der Schuldner keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat? Oder gibt es irgendeine Konstellation, bei der die Restschuldbefreiungmöglichkeit fehlt? Der Schuldner ist zwar aktuell selbstständig, das Verfahren betrifft aber ihn als Privatperson (soweit ich das erkennen kann).
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
- paralegal6
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Oder er hat anfangs vergessen den Antrag zu stellen oder sie wurde schon versagt