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Gläubigerantrag / Formalien

Verfasst: 19.03.2024, 11:01
von Hühnerhaufen
Hallo Ihr Lieben,

wir stellen zum ersten Mal einen Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Folgende Fragen:

- Welche Unterlagen fügen wir diesem Antrag bei? Reicht Titel und die letzte Fruchtlosigkeitsbescheinigung aus? Oder werden gleich alle Vollstreckungsunterlagen eingereicht (wir versuchen seit 5 Jahren an das Geld zu kommen)?
- Der Antrag geht ja an das Gericht, also per beA ?
- Oder kann der Antrag auch nur per Post (mit Originalen oder Kopien?)?

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen?

Gruß
Hühnerhaufen

Re: Gläubigerantrag / Formalien

Verfasst: 19.03.2024, 12:00
von paralegal6
Da ihr Anwälte seid würd ich sagen per beA. Privatperson als Schuldner? Wie hoch ist denn eure Forderung? Er muss ja überschuldet sein, bei zB 300€ würde es wohl abgelehnt. Ansonsten so viele Belege dabei packen wie man hat. Lohnt sich das? Der Gläubiger zahlt dann nämlich die Gerichtskosten (und euch)

Re: Gläubigerantrag / Formalien

Verfasst: 19.03.2024, 12:25
von Anahid
Ich hab das vor vielen Jahren mal gemacht. Dank zwischenzeitlicher Einführung von beA würde ich sagen, der Antrag muss zumindest vorab per beA eingereicht werden. Ich hab damals, da bin ich mir sicher, nur den Titel und die Fruchtlosigkeitsbescheinigung mitgeschickt. Wenn es sich bei dem Titel nicht um einen VB bis 5000 € handelt, musst Du ja ohnehin den ganzen Salmon noch zusätzlich per Post versenden (und dann natürlich mit den Original-Unterlagen). Aber ich würde das Gericht nicht mit Unterlagen bombardieren, sondern tatsächlich erst einmal nur diese Sachen übersenden. Wenn das Gericht mehr haben will, schreit das schon. ;-)

Re: Gläubigerantrag / Formalien

Verfasst: 19.03.2024, 12:55
von Hühnerhaufen
Viele Dank für Eure Antworten.

Unser Anwalt ist selbst der Gläubiger (keine Honorarforderung). Da werden natürlich keine Mühen und Kosten gescheut :roll: