Ersteigerung Grundstück während Insolvenzverfahren
- paralegal6
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Also wenn du eh alles weisst, warum fragst du dann. Als Absonderungsberechtigter musst du halt schon im Grundbuch eingetragen sein, sonst kannst nicht einfach versteigern. Und Massegläubiger werden doch vom Verwalter bezahlt, bei Masseunzulänglichkeit dürfen sie auch nicht vollstrecken. Deine Frage war auch ob sie zahlen muss, das ist halb Rechtsberatung da sie dann Aufrechnung erklären müsste, also ein Thema für den RA
- paralegal6
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Achso fettes sorry. Das war nur ne rhetorische Frage weil das eher unwahrscheinlich ist dass es ein normaler Gläubiger war. Hatte dich mit der Fragestellerin verwechselt. Hier ist heute nur Chaos und meine Laune so mittel. Schönes WE