Herauslösung aus Insolvenzmasse oder freihändiger Verkauf?

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AliceAzubiReFa
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#1

28.02.2024, 10:56

Hallo ihr Lieben,

ich verzweifle gerade in einem Fall in dem wir eine Kommune vertreten und eigentlich nur einen Immobilienkauf begleiten sollten/wollten. Nun hat der Verkäufer Insolvenz angemeldet, die Immobilie soll trotzdem erworben werden und die Versteigerung wird von der Mandantschaft ausgeschlossen. Meiner Meinung nach bleibt noch die Herauslösung der Immobilie aus der Insolvenzmasse oder ein freihändiger Verkauf. Ich überlege nun wie ich beides am besten gegenüberstellen und die jeweiligen Risiken abwiegen kann.
Habt ihr vielleicht Erfahrungen welches sich besser anbietet? Ich selbst hatte bisher immer nur mit Zwangsversteigerungen zu tun.
Hat jemand Ideen?

Vielen lieben Dank <3
Vielen Lieben Dank im vorraus :thx <3
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paralegal6
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#2

28.02.2024, 11:55

Das Haus gehört ja vermutlich zur Insolvenzmasse, dann muss der Verwalter den Kauf unterschreiben. Der Verkäufer selber darf nicht darüber verfügen. Wenn der Kaufpreis realistisch ist wird er es sicher lieber verkaufen als versteigern
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Maximus
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#3

28.02.2024, 12:50

paralegal6 hat geschrieben:
28.02.2024, 11:55
Das Haus gehört ja vermutlich zur Insolvenzmasse, dann muss der Verwalter den Kauf unterschreiben.
Den Verkauf ;)

Also ihr seid beauftragt worden, einen Entwurf zu fertigen und dann hat der Verkäufer Insolvenz angemeldet?
Dann würde ich dem Insolvenzverwalter ne Kopie zukommen lassen und fragen, ob er das unterschreiben wird.

Wie man verfahren sollte kommt halt drauf an, wie weit der Kauf war, als Insolvenz angemeldet wurde.
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paralegal6
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#4

28.02.2024, 12:59

Aus der Sicht der Fragestellerin ist es der Kauf😉. Und Notare dürften sie auch nicht sein, da diese keine Parteien beraten dürfen. Also hat den Vertrag wer drittes entworfen
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Maximus
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#5

28.02.2024, 23:33

Die Kommune soll aber mal prüfen, ob sie ein Vorkaufsrecht hat ;)
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