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Weitere Forderung Anmelden nach Prüftermin

Verfasst: 20.02.2024, 08:47
von Ella75
Hallo,
Wir sind Kläger und haben gem. Urteil gewonnen. Beklagte (Firma) hat auf Aufforderung nicht reagiert und auch keine Zahlung geleistet. Daraufhin wurde ZV eingeleitet. Beklagte meldete sodann Insolvenz an. Forderung wurde durch uns angemeldet und im Prüftermin bereits festgestellt. Jetzt hat Kläger Gerichtskostenrechnung bekommen mit der Begründung Beklagter kann nicht zahlen aufgrund von Insolvenz, daher ist er verpflichtet. Kläger ist dem auch sofort nachgegangen und hat gezahlt und uns hierüber informiert. Könnte ich das jetzt noch zur Insolvenztabelle anmelden trotz das Prüfungstermin bereits war? Eigentlich hätte es ja der Beklagte zahlen müssen.

Re: Weitere Forderung Anmelden nach Prüftermin

Verfasst: 20.02.2024, 11:29
von Katie
Wenn das Verfahren noch läuft, kannst Du die Rechnung noch anmelden. Für die nachträgliche Prüfung fallen allerdings 20,00 € GK an. Von daher sollte man schauen, ob es in Anbetracht der Höhe der vom Mandanten gezahlten GK Sinn macht.

Re: Weitere Forderung Anmelden nach Prüftermin

Verfasst: 20.02.2024, 12:12
von paralegal6
da die Rechnung erst nach Insolvenzeröffnung angefallen ist glaube ich nicht dass diese angemeldet werden kann, da es eine nachrangige Forderung nach 39 InsO wäre. Anderenfalls könnte man es evtl als Masseschuld anmelden? das ist aber ne rechtliche Frage. Kannst es ja versuchen anzumelden, es kann auch sein, dass akzeptiert wird, dass die Forderung eigentlich vor Eröffnung entstanden ist, dann werden aber wie erwähnt GK 20 € fällig für den neuen Prüftermin, gibt es ne Quotenaussicht ob sich das lohnt? Und was mich wundert, hat der Kläger nicht GK bei Klageeinreichung gezahlt? oder wurde schon was erstattet

Re: Weitere Forderung Anmelden nach Prüftermin

Verfasst: 20.02.2024, 13:15
von Ella75
Danke erstmal. Naja es lohnt sich bestimmt, es geht um 3.500 € ca. Es ist halt der Teil der nach Quotelung der Beklagte hätte zahlen müssen. Ich probiere es einfach mal.

Re: Weitere Forderung Anmelden nach Prüftermin

Verfasst: 20.02.2024, 13:25
von paralegal6
3.500 € ist die Summe, aber nicht die Quote die ihr im Verfahren erhaltet. Aber bei der Höhe würde ich wohl auch anmelden. (Verstehe trotzdem nicht ganz woher das resultiert, die GK zahlt man doch ein, müssten also vom Gericht bereits erstattet worden sein um dann wiederum eine Forderung zu haben, aber egal.)

Re: Weitere Forderung Anmelden nach Prüftermin

Verfasst: 22.02.2024, 23:32
von Maximus
Es ist ein Gerichtskostenvorschuss - kommt auch vor, dass der nicht ausreichend ist...

Re: Weitere Forderung Anmelden nach Prüftermin

Verfasst: 23.02.2024, 08:40
von paralegal6
Es ist ja eher so dass der Kläger als Zweitschuldner herangezogen wird, da der Beklagte insolvent ist