Weitere Forderung Anmelden nach Prüftermin

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
Ella75
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 28.06.2022, 14:28
Beruf: Rechtsanwaltsfachsngestellte
Software: Advolux

#1

20.02.2024, 08:47

Hallo,
Wir sind Kläger und haben gem. Urteil gewonnen. Beklagte (Firma) hat auf Aufforderung nicht reagiert und auch keine Zahlung geleistet. Daraufhin wurde ZV eingeleitet. Beklagte meldete sodann Insolvenz an. Forderung wurde durch uns angemeldet und im Prüftermin bereits festgestellt. Jetzt hat Kläger Gerichtskostenrechnung bekommen mit der Begründung Beklagter kann nicht zahlen aufgrund von Insolvenz, daher ist er verpflichtet. Kläger ist dem auch sofort nachgegangen und hat gezahlt und uns hierüber informiert. Könnte ich das jetzt noch zur Insolvenztabelle anmelden trotz das Prüfungstermin bereits war? Eigentlich hätte es ja der Beklagte zahlen müssen.
Benutzeravatar
Katie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 300
Registriert: 04.07.2007, 08:54
Beruf: Bürovorsteherin
Wohnort: im schönen Hessen

#2

20.02.2024, 11:29

Wenn das Verfahren noch läuft, kannst Du die Rechnung noch anmelden. Für die nachträgliche Prüfung fallen allerdings 20,00 € GK an. Von daher sollte man schauen, ob es in Anbetracht der Höhe der vom Mandanten gezahlten GK Sinn macht.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
Bild
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3006
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#3

20.02.2024, 12:12

da die Rechnung erst nach Insolvenzeröffnung angefallen ist glaube ich nicht dass diese angemeldet werden kann, da es eine nachrangige Forderung nach 39 InsO wäre. Anderenfalls könnte man es evtl als Masseschuld anmelden? das ist aber ne rechtliche Frage. Kannst es ja versuchen anzumelden, es kann auch sein, dass akzeptiert wird, dass die Forderung eigentlich vor Eröffnung entstanden ist, dann werden aber wie erwähnt GK 20 € fällig für den neuen Prüftermin, gibt es ne Quotenaussicht ob sich das lohnt? Und was mich wundert, hat der Kläger nicht GK bei Klageeinreichung gezahlt? oder wurde schon was erstattet
Bild
Ella75
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 28.06.2022, 14:28
Beruf: Rechtsanwaltsfachsngestellte
Software: Advolux

#4

20.02.2024, 13:15

Danke erstmal. Naja es lohnt sich bestimmt, es geht um 3.500 € ca. Es ist halt der Teil der nach Quotelung der Beklagte hätte zahlen müssen. Ich probiere es einfach mal.
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3006
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#5

20.02.2024, 13:25

3.500 € ist die Summe, aber nicht die Quote die ihr im Verfahren erhaltet. Aber bei der Höhe würde ich wohl auch anmelden. (Verstehe trotzdem nicht ganz woher das resultiert, die GK zahlt man doch ein, müssten also vom Gericht bereits erstattet worden sein um dann wiederum eine Forderung zu haben, aber egal.)
Bild
Maximus
Forenfachkraft
Beiträge: 165
Registriert: 27.12.2021, 22:14
Beruf: Bürovorsteher
Software: Andere

#6

22.02.2024, 23:32

Es ist ein Gerichtskostenvorschuss - kommt auch vor, dass der nicht ausreichend ist...
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3006
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#7

23.02.2024, 08:40

Es ist ja eher so dass der Kläger als Zweitschuldner herangezogen wird, da der Beklagte insolvent ist
Bild
Antworten