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Ausländische Zinsen im Insolvenzverfahren anmelden

Verfasst: 24.01.2024, 14:02
von koffeinkonsumentin
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir sollen für einen Mandanten (Firma in Frankreich) eine Forderung gegen einen deutschen Schuldner anmelden. Kann ich hier die französischen Zinsen geltend machen, die der Mandant auch auf seinen Rechnungen im Falle des Verzugs angibt, oder müssen wir uns auf die deutschen beschränken?

Vielen Dank und viele Grüße

Steffi

Re: Ausländische Zinsen im Insolvenzverfahren anmelden

Verfasst: 24.01.2024, 15:23
von Anahid
Wie sagt man so schön: Das kommt drauf an.

Die Frage ist auch m.E. nicht so leicht zu beantworten, denn hier wäre dann erst einmal zu prüfen, ob hier überhaupt wirksam die Zinsen vereinbart wurden. Nur weil die auf einer Rechnung stehen, heißt das gar nichts. Und mit der Prüfung, ob die wirksam vereinbart wurden, wären wir dann wieder im Bereich Rechtsberatung.

Re: Ausländische Zinsen im Insolvenzverfahren anmelden

Verfasst: 24.01.2024, 15:38
von paralegal6
Anmelden kann man ja grds alles, kommt drauf an, was der Verwalter anerkennt ;)