Ausländische Zinsen im Insolvenzverfahren anmelden
Verfasst: 24.01.2024, 14:02
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir sollen für einen Mandanten (Firma in Frankreich) eine Forderung gegen einen deutschen Schuldner anmelden. Kann ich hier die französischen Zinsen geltend machen, die der Mandant auch auf seinen Rechnungen im Falle des Verzugs angibt, oder müssen wir uns auf die deutschen beschränken?
Vielen Dank und viele Grüße
Steffi
wir sollen für einen Mandanten (Firma in Frankreich) eine Forderung gegen einen deutschen Schuldner anmelden. Kann ich hier die französischen Zinsen geltend machen, die der Mandant auch auf seinen Rechnungen im Falle des Verzugs angibt, oder müssen wir uns auf die deutschen beschränken?
Vielen Dank und viele Grüße
Steffi