Ausländische Zinsen im Insolvenzverfahren anmelden

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
Benutzeravatar
koffeinkonsumentin
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 79
Registriert: 27.07.2006, 23:50
Beruf: Refa
Wohnort: Norden

#1

24.01.2024, 14:02

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir sollen für einen Mandanten (Firma in Frankreich) eine Forderung gegen einen deutschen Schuldner anmelden. Kann ich hier die französischen Zinsen geltend machen, die der Mandant auch auf seinen Rechnungen im Falle des Verzugs angibt, oder müssen wir uns auf die deutschen beschränken?

Vielen Dank und viele Grüße

Steffi
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

24.01.2024, 15:23

Wie sagt man so schön: Das kommt drauf an.

Die Frage ist auch m.E. nicht so leicht zu beantworten, denn hier wäre dann erst einmal zu prüfen, ob hier überhaupt wirksam die Zinsen vereinbart wurden. Nur weil die auf einer Rechnung stehen, heißt das gar nichts. Und mit der Prüfung, ob die wirksam vereinbart wurden, wären wir dann wieder im Bereich Rechtsberatung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3005
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#3

24.01.2024, 15:38

Anmelden kann man ja grds alles, kommt drauf an, was der Verwalter anerkennt ;)
Bild
Antworten