Verbraucherinsolvenz - Forderung anmelden

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Pelfox
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#1

14.12.2023, 10:06

Hallo,

ich habe mal etwas ungewöhnliches auf dem Tisch:

Im Jahr 2013 waren wir für unseren Mandanten tätig doch dieser hat unsere Kostenrechnung nie bezahlt. Aus unserer Kostennote wurde damals ein Titel erwirkt und in regelmäßigen Abständen innerhalb der letzten Jahre die Zwangsvollstreckung betrieben - ohne Erfolg.

Nun ist das Verbraucherinsolvenzverfahren (Dezember 2023) eröffnet worden und wir haben unaufgefordert davon Kenntnis erhalten mit der Möglichkeit, unsere Forderung zur Masse anzumelden.

Meine Frage ist, ob ich die ganzen Zwangsvollstreckungs- und damit verbundenen Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten auch zur Insolvenztabelle anmelden kann oder nur unser Anspruch aus der entstandenen Kostenrechnung aus anwaltlicher Tätigkeit. Dann benötige ich auch, wenn ich die Kosten aus den ZVs anmelde, auch alle Nachweise, oder? (Das wird ein Spaß, dass alles zusammen zu pflücken) :roll:

Vielen Dank im Voraus.

Ich kenne mich in Insolvenzrecht nicht so gut aus da ich sonst nie etwas damit zu tun habe. :oops:
:hund
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Anahid
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#2

14.12.2023, 12:50

Alle Kosten, die entstanden sind, können angemeldet werden. Du musst halt Belege beifügen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Pelfox
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#3

14.12.2023, 12:55

Alles klar, Danke dir :wink2
:hund
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paralegal6
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#4

14.12.2023, 18:23

Hast du das nicht alles beisammen? Die alten ZV hatten doch auch alle Belege anbei, das ist doch sicher irgendwie gebündelt in der Akte
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Pelfox
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#5

15.12.2023, 08:35

Ja, das ist tatsächlich alles in der Akte nur wurden seit 2013 einige ZVs betrieben (von verschiedenen Vorgängern) und das ist nicht immer alles so reibungslos geschehen. Da sind auch Entwürfe in der Akte die ich erstmal von denen trennen muss, die tatsächlich rausgegangen sind, ein paar Sachen sind nicht eingescannt worden... es ist etwas Arbeit, die ich noch investieren muss für eine kleine Quote.
:hund
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#6

15.12.2023, 11:06

Du bekommst ja dein Gehalt ;). Ob der Chef das für eine kleine Quote machen will muss er entscheiden, allerdings ist eure Aktenführung ja euer Problem. Wäre bei einem externen Mandanten quasi das selbe. Die Anmeldung zur Tabelle kostet euch ja nix und evtl. kommt ja dadurch Geld rein, mMn ist es die Mühe schon wert, ansonsten gibt es ja gar nix
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Pelfox
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#7

15.12.2023, 11:32

Ja, das denke ich mir im Endeffekt auch. Am Ende kann es sich dann doch lohnen. Letztens kam hier in einer anderen Sache eine Zahlung aus einer Insolvenzsache (ist noch vor meiner Zeit angemeldet worden) und ich sage mal, das war tatsächlich ordentlich. Nicht der volle Betrag aber rund die Hälfte haben wir noch bekommen. Man kann tatsächlich nie wissen was man am Ende noch bekommt, deshalb investiere ich auch die Zeit.

Die Aktenführung ist nur bei sehr alten Akten ein Problem weil zu viele Leute daran mitgearbeitet habe. Die aktuellen halte ich sauber, allein schon um mir selbst die Arbeit nicht unnötig schwer zu machen. :pfeif

Inzwischen ist auch alles fertig. Mein Chef wird das definitiv anmelden, solange die Chance besteht, noch ein bisschen was zu bekommen. :nachdenk
:hund
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#8

15.12.2023, 12:07

Bei Verbraucher hat man ja evtl auch ne Chance aus der Wohlverhaltensperiode was zu bekommen (wenn die denn arbeiten wollen)
Und alte Akten kenne ich auch...muss man leider durch
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