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unterschiedliche Anschriften Titel und Eröffnungsbeschluss

Verfasst: 28.11.2023, 13:42
von LindaRefa
Mahlzeit!

Ich hoffe, die Insolvenzfachleute unter uns können mir vielleicht weiterhelfen.

Wir vertreten die Gläubigerin. Sie hatte den Schuldnern (Ehepaar) einen großen Geldbetrag geliehen. Dieses Ehepaar hat gemeinsam eine GmbH betrieben. Das Darlehen konnte nicht zurückbezahlt werden. Wir haben einen Titel (VB) vorliegen mit der privaten Anschrift der Eheleute. Nun wurde für beide Eheleute das Insolvenzverfahren eröffnet. Beim Ehemann wird im Beschluss die private Anschrift aufgeführt, bei der Ehefrau die Anschrift der Firma. Sie ist aber nicht mehr als Geschäftsführerin eingetragen, sondern arbeitet dort nur noch als Büroangestellte. (Anscheinend ist die Firma nun auch "pleite").

Nun wollte unsere Mandantin, dass auch im Insolvenzverfahren von der Ehefrau (dieses wurde später als beim Ehemann eröffnet) die Forderung angemeldet wird. Ist das überhaupt möglich, wenn im Titel eine abweichende Anschrift genannt ist? Reicht hier eventuell zusätzlich zur Anmeldung ein zusätzliches erklärendes Schreiben aus?

Ich freue mich über Eure Antworten.

LG Linda

Re: unterschiedliche Anschriften Titel und Eröffnungsbeschluss

Verfasst: 28.11.2023, 15:20
von Katie
Klar, kannst Du die Forderung auch bei der Ehefrau anmelden. Auf die Adresse kommt es nicht an, da musst Du auch nichts zu schreiben. Dass Schuldner umziehen, ist ja auch nicht ungewöhntlich.

Re: unterschiedliche Anschriften Titel und Eröffnungsbeschluss

Verfasst: 28.11.2023, 15:29
von LindaRefa
Super, vielen Dank Katie!

Klar, den Fall mit Umzug während eines laufenden Verfahrens hatten wir auch schon. Hier war es eben nur so, dass die Anschrift auf dem Titel die korrekte Privatadresse und die Anschrift im Eröffnungsbeschluss eben die Adresse der Firma ist. Dann melde ich jetzt mit der Privatadresse an und im Notfall wird der Verwalter schon eine entsprechende Rückfrage stellen.

LG Linda

Re: unterschiedliche Anschriften Titel und Eröffnungsbeschluss

Verfasst: 28.11.2023, 21:10
von paralegal6
Eigentlich nicht, was soll er fragen. Sie wird ja nicht bei der GmbH wohnhaft sein? Titel ist aber gegen Eheleute und nicht gg. GmbH vertreten durch?

Re: unterschiedliche Anschriften Titel und Eröffnungsbeschluss

Verfasst: 29.11.2023, 10:05
von LindaRefa
Guten Morgen,

Titel ist gegen Frau ... mit Privatadresse.

Re: unterschiedliche Anschriften Titel und Eröffnungsbeschluss

Verfasst: 29.11.2023, 10:18
von paralegal6
Anschrift ist egal, würde ich im Anschreiben gar nicht erwähnen. LG