unterschiedliche Anschriften Titel und Eröffnungsbeschluss
Verfasst: 28.11.2023, 13:42
Mahlzeit!
Ich hoffe, die Insolvenzfachleute unter uns können mir vielleicht weiterhelfen.
Wir vertreten die Gläubigerin. Sie hatte den Schuldnern (Ehepaar) einen großen Geldbetrag geliehen. Dieses Ehepaar hat gemeinsam eine GmbH betrieben. Das Darlehen konnte nicht zurückbezahlt werden. Wir haben einen Titel (VB) vorliegen mit der privaten Anschrift der Eheleute. Nun wurde für beide Eheleute das Insolvenzverfahren eröffnet. Beim Ehemann wird im Beschluss die private Anschrift aufgeführt, bei der Ehefrau die Anschrift der Firma. Sie ist aber nicht mehr als Geschäftsführerin eingetragen, sondern arbeitet dort nur noch als Büroangestellte. (Anscheinend ist die Firma nun auch "pleite").
Nun wollte unsere Mandantin, dass auch im Insolvenzverfahren von der Ehefrau (dieses wurde später als beim Ehemann eröffnet) die Forderung angemeldet wird. Ist das überhaupt möglich, wenn im Titel eine abweichende Anschrift genannt ist? Reicht hier eventuell zusätzlich zur Anmeldung ein zusätzliches erklärendes Schreiben aus?
Ich freue mich über Eure Antworten.
LG Linda
Ich hoffe, die Insolvenzfachleute unter uns können mir vielleicht weiterhelfen.
Wir vertreten die Gläubigerin. Sie hatte den Schuldnern (Ehepaar) einen großen Geldbetrag geliehen. Dieses Ehepaar hat gemeinsam eine GmbH betrieben. Das Darlehen konnte nicht zurückbezahlt werden. Wir haben einen Titel (VB) vorliegen mit der privaten Anschrift der Eheleute. Nun wurde für beide Eheleute das Insolvenzverfahren eröffnet. Beim Ehemann wird im Beschluss die private Anschrift aufgeführt, bei der Ehefrau die Anschrift der Firma. Sie ist aber nicht mehr als Geschäftsführerin eingetragen, sondern arbeitet dort nur noch als Büroangestellte. (Anscheinend ist die Firma nun auch "pleite").
Nun wollte unsere Mandantin, dass auch im Insolvenzverfahren von der Ehefrau (dieses wurde später als beim Ehemann eröffnet) die Forderung angemeldet wird. Ist das überhaupt möglich, wenn im Titel eine abweichende Anschrift genannt ist? Reicht hier eventuell zusätzlich zur Anmeldung ein zusätzliches erklärendes Schreiben aus?
Ich freue mich über Eure Antworten.
LG Linda