Hallo zusammen
Folgender Sachverhalt: Forderung in Höhe von 10.000 € durch VB tituliert.
Schuldner hat auf Zahlungsaufforderungen vor Mahnverfahren nicht reagiert.
Nach Vorlage des VB Zwangsvollstreckung eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher hat dann im Februar, April, Juni und August jeweils 1000 € als Ratenzahlung des Schuldners an uns weitergeleitet.
Nun ist aber im Sept. in einem Insolvenzantragsverfahren ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und ZV-Maßnahmen untersagt worden. Der Gerichtsvollzieher hat die Vollstreckung auch eingestellt.
Frage dazu:
Kann der Insolvenzverwalter (wenn eröffnet worden ist) noch Zahlungen zurückfordern?
Insolvenz - Rückforderung an GVZ geleistete Raten?
- paralegal6
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Ja er kann anfechten, würde einfach abwarten ob er sich meldet, das Geld aber sicherheitshalber einbehalten. 1000 € ist aber ungewöhnlich, wenn er angeblich pleite ist, oder habdelt es sich um eine Firma?
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Das stimmt natürlich: 1000 € und pleite passt wirklich nicht recht zusammen.
Der Schuldner hängt als GF in einer GmbH und hat auch eine Einzelfirma. Wie das oft so ist, blickt man nicht genau durch, weil alle 'Firmen' quasi gleiche Namen haben.
Also kann der Insolvenzverwalter auch noch anfechten, wenn das Insolvenzverfahren z.B. im Oktober tatsächlich eröffnet wird?
Die Monatsfrist aus § 88 InsO wäre dann doch schon rum ...
Der Schuldner hängt als GF in einer GmbH und hat auch eine Einzelfirma. Wie das oft so ist, blickt man nicht genau durch, weil alle 'Firmen' quasi gleiche Namen haben.
Also kann der Insolvenzverwalter auch noch anfechten, wenn das Insolvenzverfahren z.B. im Oktober tatsächlich eröffnet wird?
Die Monatsfrist aus § 88 InsO wäre dann doch schon rum ...
- paralegal6
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Der August wäre einen Monat vorher. Es geht ja um den Antrag, der war ja spätestens im September gestellt, ggf schon im August. Wenn die Forderung ihn persönlich betrifft sind es 3 Monate