pfändbare Anteile
Verfasst: 04.10.2023, 11:26
Hallo,
wir prüfen als Insolvenzabteilung die vom Arbeitgeber des Schuldners zur Verfügung gestellten Lohnabrechnungen. In den letzten Lohnabrechnungen zeigt sich eine Pfändung von laufendem Unterhalt, der vom Arbeitgeber direkt an den Gläubiger geht.
Der Arbeitgeber berechnet allerdings nun die pfändbaren Anteile aus dem Nettoeinkommen nach dem Pfändungsabzug des Unterhalts. Das ist nicht richtig oder? Wir berücksichtigen diesen nicht oder?
Was passiert eigentlich, wenn wir uns mit dem Arbeitgeber nicht einigen können und dieser zu viel an den Schuldner ausbezahlt hat? Schuldner oder Arbeitgeber in Anspruch nehmen?
Für Eure Antworten schon einmal vielen Dank und
schöne Grüße
Michael
wir prüfen als Insolvenzabteilung die vom Arbeitgeber des Schuldners zur Verfügung gestellten Lohnabrechnungen. In den letzten Lohnabrechnungen zeigt sich eine Pfändung von laufendem Unterhalt, der vom Arbeitgeber direkt an den Gläubiger geht.
Der Arbeitgeber berechnet allerdings nun die pfändbaren Anteile aus dem Nettoeinkommen nach dem Pfändungsabzug des Unterhalts. Das ist nicht richtig oder? Wir berücksichtigen diesen nicht oder?
Was passiert eigentlich, wenn wir uns mit dem Arbeitgeber nicht einigen können und dieser zu viel an den Schuldner ausbezahlt hat? Schuldner oder Arbeitgeber in Anspruch nehmen?
Für Eure Antworten schon einmal vielen Dank und
schöne Grüße
Michael