Hallo zusammen
Folgender Sachverhalt:
Schuldner ist Rentner. Wir haben 2015 die Rente gepfändet. Die Drittschuldnererklärung ergab, dass Vorpfändungen bestehen (rd. 40.000 €).
Nun über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet worden (mit Antrag Restschuldbefreiung).
Unsere Forderung habe ich angemeldet.
Nun schreibt der Insolvenzverwalter, dass ZV während der Dauer des Insolvenzverfahrens unzulässig ist und die Abtretung aufzuheben ist. Er bittet um (so wörtlich) "Aufhebung/Rücknahme/Stilllegung der Abtretung".
Frage dazu:
Ich würde jetzt gegenüber dem Drittschulder "die Aussetzung der Pfändung für die Dauer des Insolvenzverfahrens" erklären.
Ich habe dazu das BGH Urteil vom 24.03.2011 IX ZB 217/08 gefunden.
Wäre das Vorgehen so richtig?
Insolvenz - Pfändung aufheben?
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Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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die Aussetzung nützt dir gar nichts. Die Forderung ist zur Tabelle anzumelden und danach "futsch"
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Theoretisch kann natürlich die RSB noch versagt werden, die Chance darauf ist aber erfahrungsgemäß nicht wirklich hoch
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Aber sie ist immerhin vorhandenparalegal6 hat geschrieben: ↑08.09.2023, 10:27Theoretisch kann natürlich die RSB noch versagt werden, die Chance darauf ist aber erfahrungsgemäß nicht wirklich hoch
Danke für die Antworten!