Verfahrensunterbrechung und Kosten

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VollStrecker
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#1

04.09.2023, 19:19

Hallo zusammen,

wir haben gegen einen ehemaligen Mandanten in eigener Sache einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Es wurde dann Einspruch gegen diesen V-Bescheid erhoben, das Verfahren deshalb abgegeben vom Mahngericht an das Landgericht und kurz danach das Inso-Verfahren eröffnet. Das Landgericht bestätigt die Unterbrechung des Verfahrens. Der Inso-Verwalter hat unsere Forderung aber voll in die Inso-Tabelle eingetragen (was ja nicht zum vorher erhobenen Einspruch "passt").

Nun kommt die Kostenrechnung über die weiteren Gerichtsgebühren, die wir ja nicht einzahlen wollen.
Wie kommt man nun aus so einem Verfahren heraus, ohne weitere Kosten auszulösen?

Rücknahme Mahnantrag wird ja zu spät sein wg. erhaltenem Vollstreckungsbescheid, der Abgabenachricht und dem erhobenen Einspruch.
Klagerücknahme wäre eine Prozesshandlung und diese würde ja auch bei der Gegenseite die weiteren Gebühren auslösen.

Vielleicht hat jemand einen Tipp, zumindest in welche Richtung ich weitersuchen kann. :augenreib
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paralegal6
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#2

05.09.2023, 09:55

Hauptsache für erledigt erklären wegen Feststellung zur Tabelle, wüsste sonst nichts. Oder einfach verjähren lassen
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