eröffnetes Insolvenzverfahren Unterhalt?
Verfasst: 03.08.2023, 12:34
Hallo,
ich bräuchte doch nochmal euren Rat in einer etwas komplizierteren UH/Insolvenz-Angelegenheit.
Wir haben in einer Unterhaltssache einen Pfüb geschickt um den säumigen Unterhalt einzufordern nachdem der Kindsvater wieder eine Arbeitsstelle gefunden hat.
Leider hat sich dabei herausgestellt, dass für den Kindsvater ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bereits 2020. Unsere Mandantin ist erst Anfang 2021 auf uns zu gekommen und der Kindsvater lebte zu der Zeit noch in einem anderen Bundesland. Darüber hinaus war er zu dem Zeitpunkt mittellos. Warum der Gerichtsvollzieher, der von unserem Büro 2021 das erste Mal losgeschickt wurde, darüber keine Kenntnis erhalten hat, kann ich hier leider auch nicht mehr nachvollziehen und ist vor meiner Zeit gewesen.
Nun ergibt sich daraus, dass die Restschuldbefreiung bis 2025 läuft und er darüber hinaus noch 4 weitere unterhaltspflichtige Kinder zu versorgen hat.
Ich weiss, dass Unterhaltsansprüche auch im Insolvenzverfahren weiter gezahlt werden sollen / müssen aber können wir unsere Unterhaltsansprüche überhaupt unter diesen Voraussetzungen anmelden? Bzw. ist das überhaupt möglich oder müssen wir die Restschuldbefreiung abwarten? Und wenn wir die UH-Forderungen während des Insoverfahrens irgendwie geltend machen können, wie würde das von statten gehen?
Vielleicht hat da jemand schon mal Erfahrungen in einer ähnlichen Konstellation sammeln können.
Vielen Dank im Voraus.
ich bräuchte doch nochmal euren Rat in einer etwas komplizierteren UH/Insolvenz-Angelegenheit.
Wir haben in einer Unterhaltssache einen Pfüb geschickt um den säumigen Unterhalt einzufordern nachdem der Kindsvater wieder eine Arbeitsstelle gefunden hat.
Leider hat sich dabei herausgestellt, dass für den Kindsvater ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bereits 2020. Unsere Mandantin ist erst Anfang 2021 auf uns zu gekommen und der Kindsvater lebte zu der Zeit noch in einem anderen Bundesland. Darüber hinaus war er zu dem Zeitpunkt mittellos. Warum der Gerichtsvollzieher, der von unserem Büro 2021 das erste Mal losgeschickt wurde, darüber keine Kenntnis erhalten hat, kann ich hier leider auch nicht mehr nachvollziehen und ist vor meiner Zeit gewesen.
Nun ergibt sich daraus, dass die Restschuldbefreiung bis 2025 läuft und er darüber hinaus noch 4 weitere unterhaltspflichtige Kinder zu versorgen hat.
Ich weiss, dass Unterhaltsansprüche auch im Insolvenzverfahren weiter gezahlt werden sollen / müssen aber können wir unsere Unterhaltsansprüche überhaupt unter diesen Voraussetzungen anmelden? Bzw. ist das überhaupt möglich oder müssen wir die Restschuldbefreiung abwarten? Und wenn wir die UH-Forderungen während des Insoverfahrens irgendwie geltend machen können, wie würde das von statten gehen?
Vielleicht hat da jemand schon mal Erfahrungen in einer ähnlichen Konstellation sammeln können.
Vielen Dank im Voraus.