eröffnetes Insolvenzverfahren Unterhalt?

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Pelfox
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#1

03.08.2023, 12:34

Hallo,

ich bräuchte doch nochmal euren Rat in einer etwas komplizierteren UH/Insolvenz-Angelegenheit.

Wir haben in einer Unterhaltssache einen Pfüb geschickt um den säumigen Unterhalt einzufordern nachdem der Kindsvater wieder eine Arbeitsstelle gefunden hat.
Leider hat sich dabei herausgestellt, dass für den Kindsvater ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bereits 2020. Unsere Mandantin ist erst Anfang 2021 auf uns zu gekommen und der Kindsvater lebte zu der Zeit noch in einem anderen Bundesland. Darüber hinaus war er zu dem Zeitpunkt mittellos. Warum der Gerichtsvollzieher, der von unserem Büro 2021 das erste Mal losgeschickt wurde, darüber keine Kenntnis erhalten hat, kann ich hier leider auch nicht mehr nachvollziehen und ist vor meiner Zeit gewesen.

Nun ergibt sich daraus, dass die Restschuldbefreiung bis 2025 läuft und er darüber hinaus noch 4 weitere unterhaltspflichtige Kinder zu versorgen hat.

Ich weiss, dass Unterhaltsansprüche auch im Insolvenzverfahren weiter gezahlt werden sollen / müssen aber können wir unsere Unterhaltsansprüche überhaupt unter diesen Voraussetzungen anmelden? Bzw. ist das überhaupt möglich oder müssen wir die Restschuldbefreiung abwarten? Und wenn wir die UH-Forderungen während des Insoverfahrens irgendwie geltend machen können, wie würde das von statten gehen?

Vielleicht hat da jemand schon mal Erfahrungen in einer ähnlichen Konstellation sammeln können.

Vielen Dank im Voraus.
:hund
Oliverreinhardt2
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#2

03.08.2023, 12:43

Hallo,

hilft dir das hier weiter?

Ansonsten kannst du deine UH-Forderungen während des InsO-Verf. in das Vermögen d. Schuldners vollstrecken, was nicht zur Insolvenzmasse gehört, wenn es sich um einen Nichtselbstständigen handelt, kannst du in den Vorratsbereich des § 850c ZPO, pfänden.
Gruß
Oli
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Pelfox
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#3

04.08.2023, 10:40

Hallo nochmal,

ich habe vergessen zu erwähnen, dass wir vom Drittschuldner (AG des Kindsvaters) eine Drittschuldnererklärung bekommen haben. :patsch Aus dem ging hervor, dass er derzeit kein pfändbares Vermögen hätte. Aus unserem Pfüb ging nicht konkret hervor, dass es sich um UH-Forderungen handelt, aber das Versäumnisurteil als Titel lag bei. Deshalb gehe ich davon aus, dass der AG wusste, dass es sich um UH-Forderungen handelt.

Aus der Drittschuldnererklärung haben wir überhaupt erst vom Insoverwalter erfahren und konnte mir den entsprechenden Beschluss zuschicken lassen. In der Erklärung heisst es weiter, dass auch der Treuhänder nichts erhält.

Kann man dann davon ausgehen, dass es kein Vermögen ausserhalb der Insolvenzmasse gibt in das ich die UH-Forderungen vollstrecken lassen kann?

Es steht dort auch, dass es noch nicht absehbar sei, wann mit der Tilgung der Forderung begonnen werden kann.

Nun wäre die Frage, was ich überhaupt noch machen kann bzgl. der UH-Forderungen. :kopfkratz

Der Link zur Pfändungspyramide hat mir aber in jedem Fall schon mal geholfen. Ich habe sonst nicht viel mit Insolvenzverfahren zu tun und hatte diesbezüglich gar keine Ahnung.

Danke
:hund
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paralegal6
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#4

06.08.2023, 19:24

Handelt es sich um rückständigen oder laufenden UH? Warum wurde kein UH Vorschuss beim Jugendamt beantragt? Und die Frage in jedem Insolvenzpost: warum checkt man nicht die VÖ vor einer ZV? Ein Pfüb zu UH sieht auch anders aus als ein normaler. Das Verfahren ist ja schon abgeschlossen, also könnt ihr auch nichts mehr anmelden. Sorry, da ist bei euch recht viel schief gelaufen
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Pelfox
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#5

07.08.2023, 09:14

Hallo paralegal6

Lt. der vollstreckbaren Ausfertigung ist es sowohl rückständiger (beginnend Anfang 2021 sowie einen Festbetrag für Ende 2020 bis Beginn 2021) als auch laufenden Unterhalt. Beginnend ab 2021.

Wir haben den Auftrag auch erst 2021 bekommen, allerdings war meine Vorgängerin fast ein Jahr krank als ich ca. Mitte 2022 den Platz ohne Übergabe übernommen habe. Ich habe ewig gebraucht um mich überall einzuarbeiten weil ich nur Teilzeit hier bin. Dieser Fall ist immer wieder nach hinten geschoben worden, auch, weil der Kindsvater zwischendurch in 2022 ins Ausland gegangen ist und wir da gar nicht mehr ran kamen. Er kam erst 2023 wieder zurück und hat ab Mitte 2023 eine neue Stelle angetreten. Deshalb sind wir überhaupt wieder aktiv geworden.

Nach den ganzen vorherigen ZV-Versuchen bin ich absolut nicht davon ausgegangen, dass er insolvent ist. Das ist dann wohl mein Fehler, diese Möglichkeit nicht in Betracht gezogen zu haben. :augenreib

Also heisst das im Endeffekt, wir müssen die Restschuldbefreiung bis 2025 abwarten und können es dann nochmal versuchen?
:hund
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