Insolvenzverfahren

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Petra F.
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#1

28.07.2023, 14:01

Wir haben für den Mandanten zunächst eine Forderungsanmeldung im Inso-Verfahren gemacht und mit 3320 abgerechnet.
Später wurde diese Forderung vom Inso-Verwalter bestritten.
Nach mehreren außergerichtlichen Schreiben von uns, wurde die Forderung dann in voller Höhe festgestellt.
Wir vertreten den Gläubiger.

Kann ich diese Vertretung zusätzlich abrechnen? Und wenn ja wie, 2300?
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paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
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#2

28.07.2023, 22:58

Wie war denn der Auftrag? Für die Anmeldung gibts 3320. Man kann ja auch direkt so anmelden, dass nicht bestritten wird. InsV generell Nr. 3317 VV RVG .
https://www.alles-fuer-renos.de/die-geb ... verfahren/
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