Verschweigen einer weiteren Tätigkeit durch den Schuldner

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#1

26.07.2023, 14:44

Hallo zusammen,
wir vertreten einen Gläubiger, der hat herausgefunden, dass der Schuldner mit leicht abgewandelten Namen bei Xing ein Profil neben seinem regulären Profil mit Namen betreibt, worauf er angibt für eine weitere Firma tätig zu sein. Beim Insolvenzverwalter hat er nur die Tätigkeit seines regulären Profils angegeben. Der Schuldner hat sein 2. Profil mit konkreter Tätigkeit und Firmennahmen ausgeführt.
Insoweit haben wir das Gericht und den Insolvenzverwalter in Kenntnis davon gesetzt und eine Kopie des Profils auf Xing, wo auch eindeutig der Schuldner durch das Profilbild zugeordnet werden kann, beigelegt.
Die Antwort des Insolvenzverwalters, welcher sich das Gericht anschließt, war: Es gibt keine konkreten Anhaltspunkte für eine weitere Tätigkeit, der Schuldner habe diese Tätigkeit zu keiner Zeit angegeben und im Einkommensbescheid ist diese nicht aufgeführt. Deswegen gibt es keinen Handlungsbedarf.
So eine Reaktion hatten wir bislang noch nie von Seiten des Gerichts/Insolvenzverwalters, bislang war es in solchen Fällen dann üblich, dass der Insolvenzverwalter/ Gericht die Firma angeschrieben haben und eine Auskunft entsprechend eingefordert haben.
Gab es hier schon ähnlich gelagerte Antworten des Gerichts/Insolvenzverwalters und wenn ja, wie war die Reaktion eurerseits darauf?
Zumal ich immer noch verwundert bin, denn ein vom Schuldner konkret ausgefülltes Profil inklusive Foto auf Xing, einer Plattform für Geschäftskontakte und keine private Plattform wie Facebook etc., sehe ich schon als konkreten Anhaltspunkt.
Oliverreinhardt2
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#2

26.07.2023, 15:04

Ja die gab es bei uns tatsächlich auch. Wir haben dann, aufgrund der gleichgelagerten Verweigerungshaltungen des AG & InsO-Verwalters, die zuständige StA mittels einer Strafanzeige & Strafantrag darüber in Kenntnis gesetzt. Wenige Wochen später erhielten wir v. d. AG die gerichtliche Verfügung wie folgt:

"...aufgrund ihrer Mitteilung (Strafanzeige und Strafantrag vom: 05.04.2023) gegenüber der Staatsanwaltschaft XXX bittet das Gericht um Überlassung der Weiteren, bislang noch nicht in den Ermittlungsakten, befindlichen Unterlagen um den Sachverhalt entsprechend überprüfen zu können. Sollte es sich tatsächlich um eine entsprechende anzeigepflichtige Beschäftigung des Schuldners handeln, wird diese in das Insolvenzverfahren mit aufgenommen und der Insolvenzverwalter XXX um Prüfung entsprechend gebeten.

gez. XXX
Richterin am AG als wauRi

XXX
UdG


Diesen Fall hatten wir erst im Monat April diesen Jahres. Text hab ich mal aus der E-Akte von uns kopiert.
Nach Einreichung der gesamten Unterlagen wurde "diese neue Tätigkeit" in das InsO-Verfahren mit aufgenommen und hieraus konnten sodann Quotenzahlungen für alle Gläubiger (6 an der Zahl), erzielt werden.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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