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Kein Vermögen zur Berechnung der Gesamtmasse

Verfasst: 16.05.2023, 15:54
von jaaeenniiee
Hallo,

die Gesamtmasse bedeutet Vermögen des Schuldners, welches zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt wird, richtig?

Was aber, wenn unsere Mandantin kein Vermögen hat? Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze, kein KFZ etc.? Wie berechne ich dann die Quote für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan?

Liebe Grüße Jenny

Re: Kein Vermögen zur Berechnung der Gesamtmasse

Verfasst: 16.05.2023, 19:06
von Oliverreinhardt2
jaaeenniiee hat geschrieben:
16.05.2023, 15:54
die Gesamtmasse bedeutet Vermögen des Schuldners, welches zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt wird, richtig?
Naja fast, § 35 I InsO, ist ja eindeutig, was unter "Gesamtmasse" zu verstehen ist.
Was aber, wenn unsere Mandantin kein Vermögen hat? Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze, kein KFZ etc.? Wie berechne ich dann die Quote für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan?
Die Insolvenzmasse setzt sich gem. § 35 I InsO aus dem gesamten pfändbaren Vermögen eurer Mdtin. zusammen, das ihr bereits vor der Insolvenzeröffnung gehört und welches sie während der Insolvenz erlangt.

Re: Kein Vermögen zur Berechnung der Gesamtmasse

Verfasst: 16.05.2023, 19:56
von paralegal6
Wird dann ein Nullplan einfach gesagt.
Ollis Paragraphen beziehen sich auf eine Insolvenz, da seid ihr ja noch gar nicht

Re: Kein Vermögen zur Berechnung der Gesamtmasse

Verfasst: 17.05.2023, 10:28
von jaaeenniiee
Aber wie schreibe ich das bei einem Nullplan richtig in den Plan? Wie errechne ich dann die Quote und den Prozentanteil? Unsere Mandantin möchte bei ihren 2 Gläubigern Raten vereinbaren. (Obwohl wir schon wissen, dass einer der beiden Gläubiger nicht zustimmen wird..). Da kann ich ja schlecht hinschreiben dann 0% und Qoute 0 oder?

Sorry, ich steh echt auf n Schlauch…

Re: Kein Vermögen zur Berechnung der Gesamtmasse

Verfasst: 17.05.2023, 11:32
von Oliverreinhardt2
Nullpläne werden immer individuell gestaltet. Auch bei RA-Micro unter "Insolvenz" gibt es kein Standardmuster, es sei denn, du hast eines hinterlegt.

Achte dort auf den Mustertext

Re: Kein Vermögen zur Berechnung der Gesamtmasse

Verfasst: 17.05.2023, 14:46
von paralegal6
wenn sie nichts hat kann man auch nichts eintragen, es gibt schon Nullpläne. Ich würde dann aber freiwillig ne kleine Rate anbieten, wie gesagt sonst stimmen die sowieso nicht zu und sie hockt dann auf den Kosten für eine Insolvenz. Ist schließlich ein Vergleich wo beide Seiten Abstriche machen müssen und gerade bei nur 2 Gläubigern böte es sich an. Olis Beitrag war da jetzt auch nicht wirklich hilfreich