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Firma erloschen, Vollstreckung zu Gunsten?

Verfasst: 03.05.2023, 08:47
von pidellal
Hallo zusammen, ich habe eine absolut dämliche Frage, zumal ich mich mit Inso fast gar nicht auskenne. Wir haben eine Hausverwaltung vertreten. Diese hat Insolvenz angemeldet. Ergebnis: Mangels Masse. Firma daraufhin erloschen. Wir erhalten jetzt einen Kfb zu Gunsten dieser Hausverwaltung. Dürfen wir die ZV androhen oder sogar vollstrecken? Es gibt ja eigentlich die FIrma nicht mehr. Wir würden gerne verrechnen, weil wir noch Honoraransprüche haben. Mein Gefühl sagt mir: NEIN. Mein Chef würde sich natürlich freuen, wenn wir doch etwaiges Geld "umbuchen" könnten. Vielen Dank für Eure Hilfe.

Re: Firma erloschen, Vollstreckung zu Gunsten?

Verfasst: 03.05.2023, 14:39
von paralegal6
zu Gunsten und vollstrecken? ist etwas merkwürdig formuliert. Wer schuldet denn nun aus dem KFB. Ihr wollt Geld von der Gegenseite? Habt ihr ne Geldempfangsvollmacht?

Re: Firma erloschen, Vollstreckung zu Gunsten?

Verfasst: 03.05.2023, 16:31
von Anahid
Du kannst nicht aus einem Titel vollstrecken, der auf einen nicht mehr existenten Gläubiger lautet. Zur Vollstreckung müsste die Vollstreckungsklausel umgeschrieben werden und da wäre jetzt die Frage, ob die zu Euren Gunsten umgeschrieben werden kann. Ehrlich gesagt hab ich da keine Ahnung.

Re: Firma erloschen, Vollstreckung zu Gunsten?

Verfasst: 03.05.2023, 16:53
von paralegal6
vollstrecken denke ich nicht, aber zur Zahlung auffordern?

Re: Firma erloschen, Vollstreckung zu Gunsten?

Verfasst: 04.05.2023, 10:59
von pidellal
Ich zerpflücke das nochmal, weil ich mich blöd ausgedrückt habe: Unser Mandant ist erloschen. War in Inso. Mangels Masse. Haben einen Titel zu Gunsten des Mandanten aus einem Zivilverfahren. Wollen Gegner ZV androhen oder ZV einleiten, je nachdem was geht. Sollte Gegner zahlen (auch evtl. freiwillig), dürfen wir dann das Geld hier verrechnen? Reicht die Geldempfangsvollmacht?

Re: Firma erloschen, Vollstreckung zu Gunsten?

Verfasst: 04.05.2023, 12:32
von Anahid
Wie gesagt: ZV androhen oder einleiten nein, wie bereits in #3 ausgeführt. Sollte die Gegenseite freiwillig zahlen, würde ich verrechnen. Mit dem Problem, ob ich das darf, würde ich mich erst beschäftigen, wenn irgendjemand das Geld haben will. :teufel

Re: Firma erloschen, Vollstreckung zu Gunsten?

Verfasst: 05.05.2023, 08:54
von pidellal
Herzlichen Dank und bereits jetzt ein schönes Wochenende