Seite 1 von 1

Abgesonderte Befriedigung

Verfasst: 20.03.2023, 10:13
von Maija
Hallo zusammen,

ich muss gestehen, ich hab totale Probleme mit der abgesonderten Befriedigung und steig da nicht durch.

Wie ist, das, wenn ich den Lohn des Schuldners gepfändet hab und jetzt das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, muss ich die Forderung als "abgesonderte Befriedigung unter gleichzeitiger Anmeldung des Ausfalls" anmelden?

Ich hab da vorhin irgendetwas gelesen von einem Pfändungspfandrecht und bin jetzt total verwirrt.

Was fällt denn alles unter abgesonderte Befriedigung?

Vielen Dank!

Re: Abgesonderte Befriedigung

Verfasst: 20.03.2023, 12:01
von paralegal6
ab Insolvenzeröffnung darfst du nicht mehr vollstrecken, sprich du erhältst keinen Lohn bzw. muss erhaltenen zurückerstatten, also nix mit Ausfall oä
Angesonderte Befriedungung wäre zB ein erweiterter Eigentumsvorbehalt

Re: Abgesonderte Befriedigung

Verfasst: 20.03.2023, 12:15
von Maija
Okay, vielen Dank für Deine schnelle Antwort.