Fortführung Rechtsstreit nach Restschuldbefreiung

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SSchall
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#1

16.03.2023, 14:57

Hallo zusammen!

Wir haben einen Rechtsstreit wg. Schadenersatz und Schmerzensgeld geführt (also aus unerlaubter Handlung) über 5.200 Euro. In dem Rechtsstreit wurde ein Teil-Anerkenntnis über 2.500,00 Euro abgegeben und dann wurde das Verfahren wegen Insolvenzverfahren unterbrochen.
Wir haben die Forderung als unerlaubte Handlung auch angemeldet.
Nunmehr ist das Restschuldbefreiungsverfahren beendet und wir haben beantragt, den Rechtsstreit fortzuführen.
Die Gegenseite führt aber jetzt aus, dass eine Fortführung des Rechtsstreits nicht zulässig sei. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die streitgegenständliche Forderung vom Insolvenzverwalter bestritten worden wäre.

Ich komme wegen der Stellungnahme jetzt nicht wirklich weiter und wäre für Eure Hilfe dankbar.
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paralegal6
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#2

16.03.2023, 15:16

Ihr habt die Forderung doch angemeldet? Es ist eine Insolvenzforderung. Wenn vbuH anerkannt ist, ist der Tabellenauszug euer Titel. Was wollt ihr denn noch einklagen?
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SSchall
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#3

16.03.2023, 15:34

Wir hatten ja 5.200 Euro eingeklagt...
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paralegal6
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#4

17.03.2023, 10:24

die du hättest anmelden können / müssen
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Oliverreinhardt2
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#5

17.03.2023, 10:34

Hallo,

habt ihr einen Auszug aus der Tabelle? Wenn Nein, warum nicht? Wenn ja:

- Was geht unter der Lfd.-Nr., hervor? Wir ist "die Feststellung der Forderung"?
Gruß
Oli
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#6

17.03.2023, 11:10

naja, 2.500, vbuH, angemeldet, steht da ja ;)
Rest ist vollkommen irrelevant, es handelt sich wie erwähnt um eine Insolvenzforderung die komplett hätte angemeldet werden müssen
ihre Frage ist ob der RS fortgeführt werden kann und die Antwort ist nein
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#7

17.03.2023, 11:57

SSchall hat geschrieben:
16.03.2023, 14:57
Wir haben die Forderung als unerlaubte Handlung auch angemeldet.
Ich kann daraus nicht eindeutig entnehmen, in welcher Höhe angemeldet wurde.
SSchall
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#8

17.03.2023, 15:34

Hallo und vielen Dank für die vielen Antworten. Vielleicht noch einmal zum besseren Verständnis:

Wir haben 5.200 Euro eingeklagt. Über 2.500 Euro haben wir ein Teil-Anerkenntnisurteil. Der Rechtsstreit wurde dann wegen des Insolvenzverfahrens unterbrochen. Wir haben dann die Forderung über 2.500 Euro aus dem Teil-Anerkenntnisurteil im Insolvenzverfahren angemeldet. Wir haben aber keinen Auszug aus der Tabelle erhalten.

Wenn ich jetzt richtig verstanden habe, ist wohl der restliche Betrag "weg", da wir wohl die komplette Forderung hätten anmelden müssen. Aber wie verfahre ich dann mit der Forderung aus dem Teil-Anerkenntnisurteil. Muss ich nun beim Insolvenzgericht einen Auszug beantragen?
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#9

17.03.2023, 16:15

wenn es tatsächlich als vbuH festgestellt ist kannst du einen vollstreckbaren Tabellenauszug beantragen und damit vollstrecken, abzüglich erhaltener Quote natürlich. Einen normalen Auszug erhält man eigentlich automatisch nach dem Prüftermin
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