Unterschlagungshandlung insolventer GmbH

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
Whiterose90
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 22.07.2019, 21:08
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

26.01.2023, 11:32

Hallo allerseits,

unser Mandant hat Ansprüche aus Unterschlagung gegen eine GmbH. Diese hat vor einigen Wochen nun Insolvenz angemeldet.

Wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung kann ich ja keine Forderung zur Tabelle anmelden. Ohnehin vermuten wir, dass eine Forderungsanmeldung gar nichts bringen wird, da die GmbH sehr hoch verschuldet ist und der Insolvenzverwalter wahrscheinlich Masseunzulänglichkeit anzeigen wird.

Wir würden jetzt gern gegen die Gesellschafter der GmbH persönlich aufgrund der Unterschlagungshandlung vorgehen. Aber wenn wir jetzt doch die Forderungsanmeldung machen und dann hinsichtlich des Forderungsbetrages die Gesellschafter gerichtlich in Anspruch nehmen, liegt dann nicht eine Doppelbereicherung vor?
Oliverreinhardt2
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1734
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro

#2

26.01.2023, 11:50

Hallo,

wieso kannst du die Forderung nicht aus vuH anmelden? :kopfkratz
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Whiterose90
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 22.07.2019, 21:08
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

26.01.2023, 13:33

Weil man das bei juristischen Personen nicht machen kann, das geht nur bei natürlichen Personen. :-(
Oliverreinhardt2
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1734
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro

#4

26.01.2023, 13:53

Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2883
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#5

27.01.2023, 11:43

wird im Rechtspflegerforum wohl anders gesehen, auch wenn die Forderung als vbuH anerkannt wird nützt es dir nichts, da die Gesellschaft aufgelöst ist und es keine RSB gibt.
https://research.wolterskluwer-online.d ... 08131e1b13
https://openjur.de/u/2162392.html
Bild
Antworten