Mandant ist insolvenz - wie melden wir unsere eigenen Forderungen an?

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
Benutzeravatar
Rehlein39
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 612
Registriert: 07.02.2007, 14:56
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin
Software: RA-Micro
Wohnort: Cottbus

#1

05.01.2023, 14:43

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche mal Eure Hilfe: Über das Vermögen unseres Mandanten wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und ich soll jetzt unsere noch offenen Gebühren zur Tabelle anmelden.

Jetzt haben wir ca. 25 Akten von diesem Mandanten, bei einem Teil haben wir Rechnungen geschrieben, diese kann ich zur Tabelle anmelden und die entsprechenden Rechnungen beifügen. Aber war ist denn mit den Akten, in denen noch gar keine Rechnung erstellt wurde? Wir sind in etlichen Akten tätig gewesen (Aufforderungsschreiben, Mahn- und Vollstreckungsverfahren), haben aber nicht abgerechnet. War hier nicht so üblich, erst mit Vorlage eines Titels bzw. bei Vollstreckung aus dem Titel wurde abgerechnet...

Muss ich jetzt Rechnungen erstellen, die ich dann mit Forderungsanmeldung an den Insolvenzverwalter schicke? Aber wie sollen die denn aussehen? Ich kann ja nicht Rechnungen zurück datieren (Insolvenzverfahren wurde am 01.12.2022 eröffnet). Oder schreibe ich Rechnungen mit aktuellem Datum und passe nur den Leistungszeitraum an :kopfkratz oder gar keine Rechnung erstellen und nur eine Kostenaufstellung schicken - aber wie sollen wir dann nachweisen, dass die Gebühren tatsächlich entstanden sind?

Kann bitte jemand helfen....Danke

das (mal wieder) verzweifelte Rehlein
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#2

06.01.2023, 13:20

Hallo,

natürlich musst Du die Akten, die noch nicht abgerechnet wurden, nunmehr abrechnen. Es kommt in der Insolvenz nicht darauf an, wann die Rechnung erstellt wird, sondern wann der Leistungszeitraum war. Du musst also darauf abstellen, wann die Leistungen erfolgt sind. Du kannst die Rechnungen daher auf aktuelles Datum ausstellen und gibstin den Rechnungen den entsprechenden Leistungszeitraum an, z. B. außergerichtliches Aufforderungsschreiben vom ..., Mahnverfahren vom ... etc.. Bitte achte nur darauf, ob die Leistung, um die es geht, auch wirklich von der Insolvenz umfasst ist oder es sich um eine neue Verbindlichkeit handelt, die nicht mehr von der Insolvenz umfasst ist. Stichtag ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Sobald Du alle Rechnungen gestellt hast, kannst Du mittels dem Formular "Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren" Eure Forderungen anmelden.

LG
gabrielle
Benutzeravatar
Rehlein39
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 612
Registriert: 07.02.2007, 14:56
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin
Software: RA-Micro
Wohnort: Cottbus

#3

06.01.2023, 13:55

Vielen Dank, gabrielle! Genau so habe ich es jetzt gemacht.
Antworten