Schuldenbereinigungsplan und Lebensversicherung kündigt Vertrag
Verfasst: 21.11.2022, 11:32
Hallöle,
nach langer Abstinenz habe ich mal wieder eine Frage
Wir vertreten eine Gläubigerin. Der Schuldner befindet sich im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Von uns wurde vor diesem Plan die Lebensversicherung gepfändet (keine unwiderruflichen Begünstigten und keine Risikolebensversicherung). Nun wurde wir von der Versicherung informiert, dass diese den Vertrag gekündigt haben und eine Rückzahlung in Höhe von 1.302,27 € aussteht.
Theoretisch ist ja klar, dass dieses Geld nicht an einen Gläubiger alleine ausbezahlt werden darf....aber ich hab irgendwas mit der Höhe der Lebensversicherung, also der Summe, die ausbezahlt werden soll, im Hinterkopf.
Jetzt hat die Versicherung gefragt, ob sie das Geld an uns oder den Schuldner ausbezahlen soll. Mein erster Gedanke war, wir informieren den Anwalt, der die Schuldner im Schuldenbereinigungsplan unterstützt. Aber ich wollte wegen der Höhe der Rückzahlung sichergehen.
Liege ich hier mit meiner Vorgehensweise richtig oder ist es anders, weil der Betrag "so niedrig" ist?
Würde mich über eure Antworten freuen
schonmal
nach langer Abstinenz habe ich mal wieder eine Frage
Wir vertreten eine Gläubigerin. Der Schuldner befindet sich im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Von uns wurde vor diesem Plan die Lebensversicherung gepfändet (keine unwiderruflichen Begünstigten und keine Risikolebensversicherung). Nun wurde wir von der Versicherung informiert, dass diese den Vertrag gekündigt haben und eine Rückzahlung in Höhe von 1.302,27 € aussteht.
Theoretisch ist ja klar, dass dieses Geld nicht an einen Gläubiger alleine ausbezahlt werden darf....aber ich hab irgendwas mit der Höhe der Lebensversicherung, also der Summe, die ausbezahlt werden soll, im Hinterkopf.
Jetzt hat die Versicherung gefragt, ob sie das Geld an uns oder den Schuldner ausbezahlen soll. Mein erster Gedanke war, wir informieren den Anwalt, der die Schuldner im Schuldenbereinigungsplan unterstützt. Aber ich wollte wegen der Höhe der Rückzahlung sichergehen.
Liege ich hier mit meiner Vorgehensweise richtig oder ist es anders, weil der Betrag "so niedrig" ist?
Würde mich über eure Antworten freuen
schonmal