Antrag vollstreckb. Ausfertigung aus InsoTabelle

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Flora
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#1

15.10.2022, 19:25

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Insolvenz-Fachleute unter Euch.

Wir haben die Forderung unserer Mandantin zur InsoTabelle angemeldet. Bis auf einen geringen Betrag ist die Forderung auch anerkannt und eingetragen worden. Das Verfahren wurde gem. § 200 InsO aufgehoben. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlußverteilung vorgenommen werden.

Ich hatte mal gelesen, daß - wie in "meinem Fall" beschrieben (Forderung anerkannt, dann Verfahren eingestellt) - man eine vollstreckbare Ausfertigung der Insolvenztabelle beantragen kann/muß, die dann mein neuer Vollstreckungstitel ist, da der ursprüngliche Titel aufgrund der Eintragung in die Insolvenztabelle nicht mehr gültig ist.

So habe ich das dann auch gemacht. Jetzt schreibt mir das Insolvenzgericht zurück: "(...) wird mitgeteilt, daß eine vollstreckbare Ausfertigung aus der Insolvenztabelle nicht erteilt werden kann. Eine vollstreckbare Ausfertigung kann nur dann erteilt werden, wenn die Forderung auf einer unerlaubten Handlung beruht."

Ist das tatsächlich so?? Das wußte ich nicht. Und kann ich dann aus meinem Ursprungstitel (hier: ein VB) "ganz normal" wieder vollstrecken?

Es wäre total toll, wenn das jemand wüßte und mir hier einen Hinweis geben könnte.

Viele Grüße.
Flora
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paralegal6
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#2

17.10.2022, 22:23

201 InsO. Gibt es Restschuldbefreiung, 302 InsO? Ansonsten gibt es keinen Vollstreckungsschutz.
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Flora
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#3

28.10.2022, 12:43

Das weiß ich ehrlich gesagt gar nicht. Wo steht das denn? In den mir vorliegenden Beschlüssen des InsoGerichtes steht nichts drin. Wo kann ich das ersehen?

"Ansonsten gibt es keinen Vollstreckungsschutz." >> Heißt das, ich darf wieder aus meinem Ursprungstitel vollstrecken?
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paralegal6
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#4

28.10.2022, 13:01

nein, den ursprünglichen Titel gibt es in dem Sinne nicht mehr
Bekanntmachungen sind alle im Internet einsehbar
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Flora
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#5

28.10.2022, 13:05

paralegal6 hat geschrieben:
28.10.2022, 13:01
nein, den ursprünglichen Titel gibt es in dem Sinne nicht mehr
Bekanntmachungen sind alle im Internet einsehbar
Ja, das weiß ich, daß alles öffentlich einsehbar ist. Habe ich auch gemacht. Dennoch finde ich in keinem der veröffentlichen Beschlüsse etwas zu einer eventuellen Restschuldbefreiung.

Ok, wenn der Ursprungstitel nicht mehr gilt: wie komme ich denn dann im Rahmen meiner ZV weiter, wenn ich keinen Titel mehr habe?
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paralegal6
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#6

28.10.2022, 15:26

Gibt eigentlich nur 3 Möglichkeiten: es wurde kein Antrag auf RSB gestellt, sie läuft oder sie wurde abgelehnt, das müsste aber irgendwo stehen. Im Zweifelsfall beim InsG anrufen
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