Durch ZV im Jahre 2022 von Insolvenz aus dem Jahr 2016 erfahren

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Anja S.
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#1

22.09.2022, 14:09

Hallo,

in einer Zwangsvollstreckungsakte aus dem Jahre 2004 wurde nach langer Zeit im Juni diesen Jahres erneut Zwangsvollstreckung eingeleitet (ich selbst habe erst zum 01.09. hier angefangen).

Der Gerichtsvollzieher hat uns die Unterlagen wegen Vollstreckungsschutz wieder zurück gesandt.
Grund: Über das Vermögen des Schuldners läuft ein Insolvenzverfahren seit dem Jahre 2016. Prüfungs- und Schlusstermin ist bereits im Oktober 2022.

Was kann ich jetzt hier machen?

Kann ich nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die Zwangsvollstreckung weiter betreiben?

Liebe Grüße
Pitt
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#2

23.09.2022, 08:03

https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/sch ... verfahren/
Ihr könnt die Forderung noch bis zum Schlussstermin anmelden. Eine Zwangsvollstreckung nach dem Insolvenzverfahren wäre meiner Wissens nach nur möglich, wenn die Forderung aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung herrührt und dies auch so in der Insolvenztabelle festgestellt worden ist. Grundsätzlich ist der Gläubiger im Rahmen des Schuldnermonitorings verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners läuft. Der Gläubiger darf sich nicht darauf verlassen, dass der Schuldner dem Insolvenzverwalter sämtliche Gläubiger benennt und er schon von dort angeschrieben wird. Hat der Gläubiger keine Kenntnis vom Insolvenzverfahren, ist seine Forderung auch dann von einer möglicherweise erteilten Restschuldbefreiung erfasst, wenn er seine Forderung gar nicht zur Insolvenztabelle angemeldet hat.
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