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Forderungsanmeldung: Reicht allein der Titel aus?

Verfasst: 24.08.2022, 16:54
von Seawater
Hallo zusammen, kann der Insolvenzverwalter die Forderungsanmeldung mangels Schlüssigkeit bestreiten, weil ihm neben dem Vollstreckungstitel noch der Vertrag und die Kündigung zu dem titulierten Anspruch fehlt. In dem VB ist ist der Schuldner, der Forderungsgrund als auch die Forderungshöhe ersichtlich. Vielen Dank im Voraus.

Re: Forderungsanmeldung: Reicht allein der Titel aus?

Verfasst: 25.08.2022, 10:07
von icerose
Solange du ausschließlich die titulierte Forderung anmeldest, genügt der VB als Nachweis.

Re: Forderungsanmeldung: Reicht allein der Titel aus?

Verfasst: 25.08.2022, 16:53
von Seawater
VLD für die schnelle Antwort! Dann war ich ja nicht auf dem Holzweg. Hast Du vielleicht ein Urteil bzw. eine Fundstelle für mich für die Begründung?

Re: Forderungsanmeldung: Reicht allein der Titel aus?

Verfasst: 26.08.2022, 09:31
von Liesel
Da bei Erlass eines VB der Anspruch nicht geprüft wird, gehe ich davon aus, dass die Vorlage der anspruchsbegründenden Unterlagen notwendig ist. Ich übersende bei einem VU auch die Klage mit allen Anlagen an den IV.

Re: Forderungsanmeldung: Reicht allein der Titel aus?

Verfasst: 26.08.2022, 09:58
von samsara
Seawater hat geschrieben:
25.08.2022, 16:53
VLD für die schnelle Antwort! Dann war ich ja nicht auf dem Holzweg. Hast Du vielleicht ein Urteil bzw. eine Fundstelle für mich für die Begründung?
Schau mal in § 179 Abs. 2 InsO

Re: Forderungsanmeldung: Reicht allein der Titel aus?

Verfasst: 26.08.2022, 14:44
von Andrea2012
Ein vollstreckbarer Titel reicht für gewöhnlich aus. Wir verlangen da dann nie mehr.