Erbe nach Wohlverhaltensphase aber vor RSB

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#1

19.08.2022, 07:51

Hallo zusammen,
unser Mandant ist Gläubiger und hat einen Antrag auf Versagung der RSB uns stellen lassen, da der Schuldner (verheiratet, kinderlos, lebt im Haus der Ehefrau) während der Wohlverhaltensphase 1 Jahr lang arbeitslos war und sich in dieser Zeit nur 2 x beworben hat (Schuldner ist ein 45 jähriger Vertriebsmitarbeiter im Innendienst).
Die Wohlverhaltsenphase ist am 27.4.2022 abgelaufen, der Schriftverkehr zwischen uns-Gericht-Schuldner zieht sich leider, da der Schuldner immer neue Sachverhalte vorbringt.
Inzwischen hat der Gläubiger erfahren, dass der Vater des Schuldners m 13.05.2022 verstorben ist, die Mutter ist bereits vor 10 Jahren verstorben, es gibt ein Berliner Testment, das nach dem Tod der Eltern die Kinder als Erben vorsieht.
Die Eltern des Schuldners hatten mehrere Grundstücke.
Meine Frage ist nun, da habe ich leider einfach in den Kommentaren nichts gefunden, wie verhält es sich, wenn die Wohlverhaltensphase zwar beendet ist, über die Restschuld aber noch nicht entschieden wurde.
Muss der Schuldner die Annahme des Erbes melden um seiner Obliegenheitsverpflichtung nachzukommen oder ist dies mit Ablauf der Wohlverhaltensphase hinfällig?
Fällt das Erbe nun noch die Insolvenz oder nicht?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe
Seawater
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#2

25.08.2022, 20:33

Ich meine, dass die Obliegenheit mit Ende der Abtretungsfrist nicht mehr besteht. Da der Tod des Vaters nach Ablauf der WVP erfolgte, war der Schuldner nicht "mehr" verpflichtet, den Erbfall zu melden. Kann Dir aber leider keine Kommentarstelle liefern.
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