Hey Ihr Lieben,
ich habe leider in der Hinsicht keine Ahnung, wie man da verfahren kann:
Wir haben für unseren Mandanten Klage eingereicht wegen verschiedener Ansprüche (Ansprüche aus Handelsvetrterverhältnis ect.) und Kosten der Rechtsverfolgung geltend gemacht. Es erging ein TEil-Versäumnisurteil u.a. Erstattung der RA-Kosten. Nach einigem hin und her erging dann noch ein Teilurteil und das VU wurde hinsichtlich dem Anspruch, welcher schon im TEil-VU zugestanden wurde aufrecht erhalten. Das VU aufgehoben und die Klage abgewiesen, Kostenentscheidung bleibt Schlussurteil vorbehalten.
Jetzt haben wir den Beschluss über ERöffnung dere InSo erhalten und müssen unsere Ansprüch geltend machen.
Was kann ich denn hier jetzt machen, kann mir jemand behiflich sein?
Beste Grüße
Beklagter im laufenden Verfahren Insolvenz angemeldet
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- Kennt alle Akten auswendig
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- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Meinte Frage ist, melde ich jetzt folgende Forderung an:
außergerichtl. Kosten
Kosten der I. Instanz + verauslagte GK
Leider eilt es ein wenig (bin ab morgen im Urlaub), wie es halt immer so ist...
außergerichtl. Kosten
Kosten der I. Instanz + verauslagte GK
Leider eilt es ein wenig (bin ab morgen im Urlaub), wie es halt immer so ist...
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Es werden alle Kosten bis 1 tag vor der offiziellen InsO-Eröffnung zur Tabelle angemeldet.
https://dejure.org/gesetze/InsO/174.html
Gruß
Olli
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Gruß
Olli
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Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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