Anmeldung zur Tabelle- bes.Begründung bei vbuH erforderlich?

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Balticbird
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#1

25.07.2022, 18:15

Hallo,

es soll eine Forderung zur Tabelle angemeldet werden, der ein Titel wg. vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zugrunde liegt. Muss die vbuH in der Anmeldung nochmals extra begründet werden, oder ist die beigefügte Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels hierfür ausreichend?
Freue mich auf Eure Unterstützung.
Viele Grüße.... :wink2
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Adora Belle
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#2

25.07.2022, 19:13

Was ist das für ein Titel?
Balticbird
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#3

25.07.2022, 20:45

Ein Versäumnisurteil.
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#4

26.07.2022, 09:45

Und darin ist die vbuH festgestellt?

Begründen musst Du nicht, aber der Schuldner kann natürlich widersprechen.
Oliverreinhardt2
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#5

03.08.2022, 00:36

§ 174 II InsO
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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