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Anmeldung zur Tabelle- bes.Begründung bei vbuH erforderlich?

Verfasst: 25.07.2022, 18:15
von Balticbird
Hallo,

es soll eine Forderung zur Tabelle angemeldet werden, der ein Titel wg. vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zugrunde liegt. Muss die vbuH in der Anmeldung nochmals extra begründet werden, oder ist die beigefügte Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels hierfür ausreichend?
Freue mich auf Eure Unterstützung.
Viele Grüße.... :wink2

Re: Anmeldung zur Tabelle- bes.Begründung bei vbuH erforderlich?

Verfasst: 25.07.2022, 19:13
von Adora Belle
Was ist das für ein Titel?

Re: Anmeldung zur Tabelle- bes.Begründung bei vbuH erforderlich?

Verfasst: 25.07.2022, 20:45
von Balticbird
Ein Versäumnisurteil.

Re: Anmeldung zur Tabelle- bes.Begründung bei vbuH erforderlich?

Verfasst: 26.07.2022, 09:45
von Adora Belle
Und darin ist die vbuH festgestellt?

Begründen musst Du nicht, aber der Schuldner kann natürlich widersprechen.

Re: Anmeldung zur Tabelle- bes.Begründung bei vbuH erforderlich?

Verfasst: 03.08.2022, 00:36
von Oliverreinhardt2
§ 174 II InsO