Anmeldung zur Tabelle- bes.Begründung bei vbuH erforderlich?
Verfasst: 25.07.2022, 18:15
Hallo,
es soll eine Forderung zur Tabelle angemeldet werden, der ein Titel wg. vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zugrunde liegt. Muss die vbuH in der Anmeldung nochmals extra begründet werden, oder ist die beigefügte Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels hierfür ausreichend?
Freue mich auf Eure Unterstützung.
Viele Grüße....
es soll eine Forderung zur Tabelle angemeldet werden, der ein Titel wg. vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zugrunde liegt. Muss die vbuH in der Anmeldung nochmals extra begründet werden, oder ist die beigefügte Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels hierfür ausreichend?
Freue mich auf Eure Unterstützung.
Viele Grüße....