Hallo,
es soll eine Forderung zur Tabelle angemeldet werden, der ein Titel wg. vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zugrunde liegt. Muss die vbuH in der Anmeldung nochmals extra begründet werden, oder ist die beigefügte Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels hierfür ausreichend?
Freue mich auf Eure Unterstützung.
Viele Grüße....
Anmeldung zur Tabelle- bes.Begründung bei vbuH erforderlich?
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 22
- Registriert: 19.01.2022, 16:40
- Beruf: Angestellter ZV
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14418
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Was ist das für ein Titel?
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 22
- Registriert: 19.01.2022, 16:40
- Beruf: Angestellter ZV
Ein Versäumnisurteil.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14418
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Und darin ist die vbuH festgestellt?
Begründen musst Du nicht, aber der Schuldner kann natürlich widersprechen.
Begründen musst Du nicht, aber der Schuldner kann natürlich widersprechen.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1769
- Registriert: 03.08.2022, 00:17
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
§ 174 II InsO
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...