Seite 1 von 1

Vorlage welcher Unterlagen zwingend erforderlich im Insolvenzverfahren

Verfasst: 20.07.2022, 15:20
von Tigerle
Folgender Sachverhalt:
Mdt. hat für Schuldner Arbeiten (Bau) erbracht und entsprechend in Rechnung gestellt. Der Schuldner hat nun Insolvenz angemeldet und der Insolvenzverwalter hat die Forderung bestritten, weil nur die Rechnungen vorgelegt wurden und keine Verträge hierfür.
Ist die Vorlage von Verträgen zwingend erforderlich?
Könnte Beweis auch durch Zeugen erbracht werden, wenn es keine Verträge gibt?

Re: Vorlage welcher Unterlagen zwingend erforderlich im Insolvenzverfahren

Verfasst: 26.07.2022, 09:24
von icerose
Uff. Bisher konnte ich noch immer einen Vertrag vorlegen.
Im Prinzip ist alles vorzulegen, was die geltend gemachte Forderung "bestätigt".
Aber: Meines Wissens nach unterliegen derartige Verträge keinem Formzwang, können also auch mündlich geschlossen werden. Ist zwar selten, kommt aber schon mal vor - gerade auf dem Bau. Das Argument sollte greifen. Ein Zeuge, der die Abreden bestätigen kann, schadet bestimmt auch nicht.

Re: Vorlage welcher Unterlagen zwingend erforderlich im Insolvenzverfahren

Verfasst: 26.07.2022, 23:47
von paralegal6
"Bau" ist ja ein dehnbarer Begriff, bei VOB B zB ist Schriftform vorgeschrieben.

Re: Vorlage welcher Unterlagen zwingend erforderlich im Insolvenzverfahren

Verfasst: 27.07.2022, 08:23
von Tigerle
Danke Euch.

Re: Vorlage welcher Unterlagen zwingend erforderlich im Insolvenzverfahren

Verfasst: 03.08.2022, 00:30
von Oliverreinhardt2
Gem. § 174 I S. 2 InsO sind alle unterlagen vorzulegen, welche die anzumeldende Forderung entsprechend begründet.

Notfalls sind die Korrespondenz zwischen Gläubiger (= Euer Mandant) und dem Schuldner abschriftlich der Forderungsanmeldung beizufügen. Anderenfalls würde, da die Forderungsanmeldung ja bestritten worden ist, nur noch eine Feststellungsklage vor dem AG-InsO-Gericht sinnvoll erscheinen.

Gruß
Olli