KFA

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dingo
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#1

21.06.2022, 09:07

Hallo Ihr Lieben, eine kurze Frage an die Profis :kopfkratz

wir haben für unseren Mandanten Insolvenzantrag gestellt und vertreten diesen auch im gesamten Insolvenzverfahren. Jetzt hat ein Gläubiger beantragt, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen. Wir haben schriftlich dem Gericht gegenüber erwidert und das Gericht hat per Beschluss entschieden, dass der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zurückgewiesen wird und die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller auferlegt werden. Ich möchte jetzt einen KFA fertigen. Ich hätte jetzt eine 0,5 Gebühr nach 3321 VV RVG abgerechnet. Ist das korrekt?

LG und einen sonnigen Dienstag :wink2
Bthr166
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#2

07.10.2022, 21:12

Hallo, ich hätte jetzt auch die Gebühr abgerechnet, weiß es aber nicht sicher. Habt ihr den Antrag schon gestellt und wurde dieser vom Gericht moniert, oder hat die Gebühr letztendlich gestimmt? Lg :wink1
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