Forderung aus Insolvenztabelle noch einmal anmelden

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Marmelade
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#1

06.06.2022, 20:18

Hallo,

ich kenne mich im Insolvenzverfahren leider nicht so gut aus. Ich habe eine Akte von meiner Vorgängerin erhalten. Hier wurde die Insolvenz mangels Masse am 22.01.2021 abgelehnt. Ich habe die Akte erst Anfang April dieses Jahres in die Hand bekommen und dann eine vollstreckbare Ausfertigung der Insolvenztabelle angefordert. Diese habe ich auch erhalten und wollte nach einer Woche ZV einleiten, da habe ich ein Schreiben eines Insolvenzverwalters erhalten, dass der Schuldner wieder Insolvenz angemeldet hat und wir unsere Forderung anmelden sollen.

Muss ich jetzt die Forderung aus der ersten Insolvenztabelle anmelden. Ich bin verwirrt. Ich dachte man darf nur alle 3 Jahre Insolvenz anmelden.

Vielen Dank!
Gerda
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#2

07.06.2022, 12:54

Marmelade hat geschrieben:
06.06.2022, 20:18

Hier wurde die Insolvenz mangels Masse am 22.01.2021 abgelehnt. Ich habe die Akte erst Anfang April dieses Jahres in die Hand bekommen und dann eine vollstreckbare Ausfertigung der Insolvenztabelle angefordert. Diese habe ich auch erhalten
Das passt nicht zusammen. Wenn die Insolvenz mangels Masse abgelehnt worden ist, wurde kein Verfahren eröffnet.
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